Bei der Unfallversicherung der DOMCURA erhalten Versicherungsnehmer die Zusicherung, dass die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen von den aktuellen GDV-Musterempfehlungen nur zu ihrem Vorteil abweichen und nie zu ihrem Nachteil.
Der Versicherer garantiert dem Versicherungsnehmer, dass die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellen Bedingungen (Stand Dezember 2020) abweichen.
Zu diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zählen zum Beispiel:
- Allgemeine Bedingungen
- Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen
- vereinbarte Besondere Bedingungen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass die im Vertrag vereinbarten Bedingungen sich mit den vom GDV empfohlenen Bedingungen (Stand Dezember 2020) messen lassen. Weichen sie davon ab, dann nur zugunsten des Versicherungsnehmers. Zu seinem Nachteil dürfen die Bedingungen also nicht abweichen.
Häufige Fragen
Was verspricht die GDV-Basis-Garantie dem Versicherungsnehmer?
Der Versicherer garantiert, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den aktuellen GDV-Empfehlungen (Stand Dezember 2020) abweichen.
Welcher Stand der GDV-Bedingungen wird als Vergleichsmaßstab herangezogen?
Als Vergleichsmaßstab dienen die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellen Bedingungen mit Stand Dezember 2020.
Welche Bedingungen sind von der Garantie erfasst?
Erfasst sind die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, zum Beispiel Allgemeine Bedingungen, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen und vereinbarte Besondere Bedingungen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025