Bei Meinungsverschiedenheiten in der Unfallversicherung der DOMCURA kann sich der Versicherungsnehmer an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden, den Versicherungsombudsmann als Verbraucherschlichtungsstelle einschalten oder die Aufsichtsbehörde BaFin kontaktieren. Der Abschnitt nennt die jeweiligen Kontaktwege und weist darauf hin, dass die BaFin keine Streitfälle verbindlich entscheidet.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle wenden:
- DOMCURA AG / Abteilung Beschwerdemanagement / Theodor-Heuss-Ring 49 / 24113 Kiel
- bzw. Nordvers GmbH / Abteilung Beschwerdemanagement / Theodor-Heuss-Ring 49 / 24113 Kiel
Versicherungsombudsmann
Kann im Falle einer Kundenbeschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit dem Versicherer gefunden werden, ist der Versicherer bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die vorgesehene Schlichtungsstelle für Verbraucher zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten ist der Versicherungsombudsmann e.V.:
- Kontakt: Postfach 080632, 10006 Berlin
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Versicherungsaufsicht
Ist der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2 100 500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es zwischen Ihnen und dem Versicherer zu Unstimmigkeiten kommt, stehen mehrere Wege offen. Sie können sich an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden. Findet sich dort keine einvernehmliche Lösung, ist der Versicherer bereit, ein Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann durchzuführen. Zusätzlich können Sie die Aufsichtsbehörde BaFin einschalten, die jedoch keine Streitfälle verbindlich entscheidet.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei einer Beschwerde über meinen Versicherer zuerst wenden?
Der Versicherungsnehmer kann sich jederzeit an die Beschwerdestelle wenden, entweder an die DOMCURA AG (Abteilung Beschwerdemanagement) oder an die Nordvers GmbH (Abteilung Beschwerdemanagement), beide in Kiel.
Was passiert, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird?
Kann ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit dem Versicherer gefunden werden, ist der Versicherer bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Vorgesehen ist der Versicherungsombudsmann e.V.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Der Versicherungsnehmer kann sich aber an sie wenden, wenn er mit der Betreuung nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Wie erreiche ich den Versicherungsombudsmann?
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist erreichbar über Postfach 080632, 10006 Berlin, per E-Mail an beschwerde@versicherungsombudsmann.de sowie im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025