Bei der Unfallversicherung von DOMCURA beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist. Voraussetzung ist die rechtzeitige und vollständige Zahlung des ersten Versicherungsbeitrags – anderenfalls startet der Schutz erst mit der vollständigen Zahlung. Zusätzlich verlängert sich ein mindestens einjähriger Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht gekündigt wird.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Voraussetzung für den Beginn ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung.
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr). Das gilt nicht, wenn Sie oder wir den Vertrag kündigen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie haben das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Bei einem mehrjährigen Vertrag ist dies jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf möglich.
Für die Wirksamkeit Ihrer Kündigung ist der von Ihnen angegebene Zeitpunkt maßgeblich, frühestens jedoch der Zugang des Kündigungsschreibens bei uns.
Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Textform (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief).
Was bedeutet das konkret?
Ihr Unfallversicherungsschutz startet zu dem Datum, das im Versicherungsschein steht – aber nur, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und komplett bezahlt haben. Zahlen Sie später, beginnt der Schutz erst mit der vollständigen Zahlung. Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängern sich automatisch jeweils um ein Jahr, solange niemand kündigt. Eine Kündigung ist jederzeit möglich (bei mehrjährigen Verträgen erstmals zum vereinbarten Ablauf) und muss in Textform erfolgen.
Häufige Fragen
Ab wann greift mein Unfallversicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Andernfalls beginnt er erst mit der vollständigen Zahlung.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie den ersten Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig und vollständig, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Sie oder der Versicherer kündigen.
Wie und wann kann ich kündigen?
Sie können jederzeit kündigen, bei mehrjährigen Verträgen jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025