Wie geht die DOMCURA Privathaftpflicht mit Ansprüchen gegen deliktunfähige Personen um? Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Personen wie minderjährige Kinder sind im Komfort- und Top-Schutz mit unterschiedlichen Summen abgedeckt.
- Ansprüche gegen mitversicherte deliktunfähige Personen (z. B. minderjährige Kinder): im Standard-Schutz nicht enthalten, Komfort-Schutz 500.000,-, Top-Schutz 20 Mio.
Was bedeutet das konkret?
Kinder unter einem bestimmten Alter gelten als deliktunfähig und haften rechtlich nicht für Schäden. Damit Geschädigte dennoch entschädigt werden, übernimmt die Versicherung Ansprüche gegen mitversicherte deliktunfähige Personen. Die Höhe hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch kleine Kinder abgedeckt?
Ansprüche gegen mitversicherte deliktunfähige Personen wie minderjährige Kinder sind im Komfort-Schutz bis 500.000,- und im Top-Schutz bis 20 Mio. abgedeckt; im Standard-Schutz nicht.
In welchem Tarif ist die höchste Summe vorgesehen?
Der Top-Schutz bietet mit 20 Mio. die höchste Summe für Ansprüche gegen deliktunfähige Personen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024