Die Domcura Privathaftpflicht schließt Ansprüche gegen deliktunfähige Kinder ein und übernimmt deren Behandlung im Rahmen des Versicherungsschutzes – im Top-Schutz bis zu 20 Mio. EUR. So bleiben Familien auch dann abgesichert, wenn ihren Kindern kein Verschulden angelastet werden kann.
In der Domcura Privathaftpflicht sind Ansprüche gegen deliktunfähige Kinder und deren Behandlung im Rahmen des Versicherungsschutzes eingeschlossen.
Im Top-Schutz ist dies bis zu 20 Mio. EUR versichert.
Was bedeutet das konkret?
Kinder, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Entwicklung nach dem Gesetz nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können, gelten als deliktunfähig. Normalerweise müssten Geschädigte in solchen Fällen leer ausgehen. Über diesen Einschluss werden entsprechende Ansprüche dennoch im Rahmen des Versicherungsschutzes behandelt – im Top-Schutz mit einer Absicherung bis zu 20 Mio. EUR.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche gegen deliktunfähige Kinder in der Domcura Privathaftpflicht abgesichert?
Ja. In der Domcura Privathaftpflicht sind Ansprüche gegen deliktunfähige Kinder und deren Behandlung im Rahmen des Versicherungsschutzes eingeschlossen.
Bis zu welcher Höhe ist dies im Top-Schutz versichert?
Im Top-Schutz sind Ansprüche gegen deliktunfähige Kinder bis zu 20 Mio. EUR versichert.
Was bedeutet „deliktunfähig“ in diesem Zusammenhang?
Der Begriff bezieht sich auf Kinder, die nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können. Ansprüche gegen sie werden im Rahmen des Versicherungsschutzes behandelt.
Gilt die Höchstsumme von 20 Mio. EUR in allen Tarifvarianten?
Die Absicherung bis zu 20 Mio. EUR ist ausdrücklich für den Top-Schutz genannt. Für andere Varianten hängt der Umfang vom konkreten Tarif ab.