Wie sind Mietsachschäden in der DOMCURA Privathaftpflicht abgesichert? Der Schutz umfasst Schäden an gemieteten Gebäuden und Grundstücken sowie an beweglichen Einrichtungsgegenständen mit tarifabhängigen Summen und Selbstbehalten.
- Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten, geleasten Gebäuden und Grundstücken: Standard-Schutz 5 Mio., Komfort-Schutz 10 Mio., Top-Schutz 50 Mio.
- Mietsachschäden und Verlust von beweglichen Einrichtungsgegenständen: Standard-Schutz 10.000,- SB 150,-, Komfort-Schutz 50.000,- SB 150,-, Top-Schutz 50 Mio. ohne SB.
Was bedeutet das konkret?
Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten, gepachteten oder geleasten Objekten. Die DOMCURA sichert sowohl Gebäude und Grundstücke als auch bewegliche Einrichtungsgegenstände ab. Höhe der Deckung und ein möglicher Selbstbehalt hängen vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Gibt es einen Selbstbehalt bei beweglichen Einrichtungsgegenständen?
Im Standard- und Komfort-Schutz gilt ein Selbstbehalt von 150,-, im Top-Schutz besteht kein Selbstbehalt.
Wie hoch sind Mietsachschäden an Gebäuden versichert?
An gemieteten Gebäuden und Grundstücken gilt: Standard-Schutz 5 Mio., Komfort-Schutz 10 Mio., Top-Schutz 50 Mio.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2024