Mit der Domcura Privathaftpflicht sind Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten und geleasten Gebäuden und Grundstücken sowie an beweglichen Einrichtungsgegenständen abgesichert – im Top-Schutz sogar bis zu einer Höhe von 50 Mio. EUR.
Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten und geleasten Gebäuden und Grundstücken sowie beweglichen Einrichtungsgegenständen sind im Top-Schutz bis 50 Mio. EUR mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie als Mieter, Pächter oder Leaser fremdes Eigentum beschädigen, kann dieser Schaden über die Privathaftpflicht abgedeckt sein. Dazu zählen sowohl gemietete Gebäude und Grundstücke als auch bewegliche Einrichtungsgegenstände. Im Top-Schutz besteht dieser Versicherungsschutz bis zu einer Höhe von 50 Mio. EUR.
Häufige Fragen
Sind Mietsachschäden in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja. Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten und geleasten Gebäuden und Grundstücken sowie beweglichen Einrichtungsgegenständen sind im Top-Schutz mitversichert.
Bis zu welcher Höhe sind Mietsachschäden abgesichert?
Im Top-Schutz sind Mietsachschäden bis 50 Mio. EUR mitversichert.
Welche Objekte gelten als Mietsachschäden?
Dazu zählen gemietete, gepachtete und geleaste Gebäude und Grundstücke sowie bewegliche Einrichtungsgegenstände.
In welchem Tarif sind Mietsachschäden mit 50 Mio. EUR abgesichert?
Diese Absicherung besteht im Top-Schutz.