Wer bei DOMCURA eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat und ein geliehenes, vollkaskoversichertes Auto beschädigt, kann über diesen Baustein die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung erstattet bekommen – bis zu 1.500 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr, wobei ein eigener Abzug von 100 EUR je Schadenereignis bleibt. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug unentgeltlich geliehen oder aus Gefälligkeit überlassen wurde und ein Regulierungsnachweis des Vollkasko-Versicherers vorliegt.
Beschädigen Sie oder eine mitversicherte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug durch den erlaubten Gebrauch dieses Kraftfahrzeugs, besteht Versicherungsschutz im nachfolgend genannten Umfang.
Als Kraftfahrzeuge gelten:
- Personenkraftwagen,
- Krafträder,
- Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrzeug dem Versicherten von einem Dritten unentgeltlich geliehen oder gefälligkeitshalber überlassen wurde.
Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden.
Erstattet wird ausschließlich die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung, maximal 1.500 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Vollkasko-Versicherers, dem die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung entnommen werden kann.
Sie tragen von jedem Schadenereignis 100 EUR selbst.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person ein geliehenes Auto beschädigen, das vollkaskoversichert ist, übernimmt die Versicherung die Selbstbeteiligung dieser Vollkaskoversicherung. Erstattet werden höchstens 1.500 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr, wobei Sie von jedem Schadenereignis 100 EUR selbst tragen. Der Schutz gilt nur für unentgeltlich geliehene oder aus Gefälligkeit überlassene Fahrzeuge, nicht aber für dauerhaft oder regelmäßig überlassene. Für die Erstattung ist ein Regulierungsnachweis des Vollkasko-Versicherers nötig.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind bei einem Schaden am geliehenen Kraftfahrzeug abgedeckt?
Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen, Krafträder sowie Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, soweit sie nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind.
Wie viel wird bei einem Schaden am geliehenen Auto erstattet?
Erstattet wird ausschließlich die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung, maximal 1.500 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Von jedem Schadenereignis tragen Sie 100 EUR selbst.
Gilt der Schutz auch für ein dauerhaft überlassenes Fahrzeug?
Nein. Für Fahrzeuge, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden, besteht kein Versicherungsschutz. Das Fahrzeug muss unentgeltlich geliehen oder gefälligkeitshalber überlassen worden sein.
Was wird für die Entschädigung benötigt?
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Vollkasko-Versicherers, dem die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung entnommen werden kann.
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