Wer bei DOMCURA in der Privathaftpflicht ein geliehenes, vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug beschädigt, bekommt den Vermögensschaden ersetzt, der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts in der Kaskoversicherung entsteht – bis maximal 1.500 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr, abzüglich 100 EUR Selbstbehalt je Schadenereignis. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug unentgeltlich geliehen oder gefälligkeitshalber überlassen wurde und dem erlaubten Gebrauch dient.
Beschädigen Sie oder eine mitversicherte Person ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug durch den erlaubten Gebrauch dieses Fahrzeugs, besteht Versicherungsschutz im nachfolgend beschriebenen Umfang.
Als Kraftfahrzeuge gelten:
- Personenkraftwagen,
- Krafträder,
- Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrzeug dem Versicherten von einem Dritten unentgeltlich geliehen oder gefälligkeitshalber überlassen wurde.
Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden.
Erstattet wird ausschließlich der Vermögensschaden, der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kaskoversicherung entsteht. Die Entschädigung beträgt maximal 1.500 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Von jedem Schadenereignis tragen Sie 100 EUR selbst.
Die Entschädigung ist auf den Mehrbeitrag der ersten drei Jahre begrenzt, wie er sich aus den für die betreffende Kaskoversicherung gültigen Versicherungsbedingungen bzw. Tarifbestimmungen ergibt.
Mehr als die vom Kraftfahrzeugversicherer erbrachte Entschädigungsleistung wird jedoch nicht ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein geliehenes Auto beschädigen, das vollkaskoversichert ist, kann der Kaskoversicherer den Schadenfreiheitsrabatt zurückstufen – dadurch steigen die Beiträge. Diesen dadurch entstehenden Vermögensschaden übernimmt die Versicherung bis zu 1.500 EUR pro Versicherungsfall und Jahr, wobei Sie je Schadenereignis 100 EUR selbst tragen. Wichtig ist, dass das Fahrzeug nur kurzfristig unentgeltlich geliehen wurde und nicht dauerhaft zur Nutzung überlassen ist.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind bei einem geliehenen Kraftfahrzeug mitversichert?
Versichert sind Personenkraftwagen, Krafträder sowie Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, soweit sie nach Bauart und Ausstattung für die Beförderung von höchstens 9 Personen einschließlich Führer bestimmt sind.
Wie viel wird bei einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts erstattet?
Erstattet wird ausschließlich der durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes entstandene Vermögensschaden, maximal 1.500 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Von jedem Schadenereignis tragen Sie 100 EUR selbst, und die Entschädigung ist auf den Mehrbeitrag der ersten drei Jahre begrenzt.
Gilt der Schutz auch für ein Auto, das mir dauerhaft überlassen wurde?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherten zum regelmäßigen oder dauerhaften Gebrauch überlassen wurden. Das Fahrzeug muss unentgeltlich geliehen oder gefälligkeitshalber überlassen worden sein.
Wird mehr ersetzt, als der Kfz-Versicherer selbst gezahlt hat?
Nein. Es wird nicht mehr ersetzt als die Entschädigungsleistung, die der Kraftfahrzeugversicherer erbracht hat.
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