Bei der Privathaftpflichtversicherung der DOMCURA ist die Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs für Schäden durch den Gebrauch grundsätzlich nicht versichert, doch für zahlreiche kleinere Fahrzeuge gelten wichtige Ausnahmen: von langsamen Kraftfahrzeugen bis 6 km/h, Staplern, Golfwagen, Krankenfahrstühlen und Elektrofahrrädern bis 25 km/h über leichte Flugmodelle und Drohnen bis 1.500 Gramm bis hin zu Paddel- und Segelbooten bis 20 qm sowie Motorbooten bis 20 PS. Kfz- und Motorbootrennen sowie deren Vorbereitung bleiben ausgeschlossen.
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Kfz- und Motorbootrennen sowie Vorbereitungen hierzu.
Kraftfahrzeuge
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von:
- Kraftfahrzeugen, die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Dies gilt nur, soweit kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung) besteht.
- Kraftfahrzeuganhängern, die nicht versicherungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
- Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
- Staplern mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, sofern sie zu privaten Zwecken genutzt werden.
- motorgetriebenen Kinder- und Spielfahrzeugen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
- Golfwagen und Golfbuggys mit nicht mehr als 30 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, sofern aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz geboten werden kann.
- motorgetriebenen Krankenfahrstühlen und Elektrorollstühlen mit nicht mehr als 30 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, sofern aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Versicherungsschutz geboten werden kann.
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, sofern sie zu privaten Zwecken genutzt werden.
- nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z. B. Rasenmäher, Schneeräumgeräte und Kehrgeräte).
- Elektrofahrrädern (Pedelecs und E-Bikes, bis 25 km/h), soweit sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Hierfür gilt: Für diese Kfz gelten die entsprechenden Ausschlüsse der AHB nicht.
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Luftfahrzeuge, Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen
Versichert sind Schäden, die durch den Gebrauch folgender Luftfahrzeuge verursacht wurden:
- Flugmodelle, die dazu bestimmt sind, innerhalb von geschlossenen Wohnräumen betrieben zu werden.
- nicht versicherungspflichtige private Luftfahrzeuge (z. B. Flugmodelle, unbemannte Ballone, Spiel- und Sportlenkdrachen), die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht maximal 5 kg beträgt.
- versicherungspflichtige private Luftfahrzeuge, die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht maximal 5 kg beträgt.
- versicherungspflichtige private Flugmodelle mit Motoren oder Treibsätzen (Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen mit einem Einzelgewicht bis 1.500 Gramm).
Kein Versicherungsschutz besteht aber, soweit Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Luftfahrthaftpflichtversicherung) besteht.
Nicht versichert ist der Gebrauch von Sky-Laternen.
ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge
Wassersportfahrzeuge ohne Motor
- Besitz und Gebrauch von eigenen und fremden Schlauch-, Paddel- und Ruderbooten, Kajaks, Kanus, Kanadiern, Windsurfbrettern und Wakeboards sowie Kite-Sportgeräten (Kite-Drachen, -Boards und -Buggys), Stranseglern, Eisseglern und Strandstehseglern durch Sie oder Ihren bedingungsgemäß mitversicherten Familienangehörigen, soweit diese Geräte nicht an Dritte vermietet werden.
- eigene Segelboote, sofern die Segelfläche maximal 20 qm beträgt (auch inkl. Hilfs- und Außenbordmotor bis 20 PS).
- fremde Segelboote, sofern es sich nur um den gelegentlichen Gebrauch handelt.
Wassersportfahrzeuge mit Motor
- eigene Wassersportfahrzeuge mit Motor, sofern die Motorstärke maximal 20 PS beträgt.
- fremde Wassersportfahrzeuge mit Motor, sofern es sich nur um den gelegentlichen Gebrauch von fremden Wasserfahrzeugen und Jet-Skis handelt und hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, und soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Schäden, die durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstehen, nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt, und Rennen mit Kfz oder Motorbooten sind ganz ausgeschlossen. Es gibt jedoch viele Ausnahmen für kleinere und langsamere Fahrzeuge, etwa langsame Kraftfahrzeuge, Stapler, Golfwagen, Krankenfahrstühle, Elektrofahrräder bis 25 km/h, leichte Flugmodelle und Drohnen sowie bestimmte Boote. Für diese Ausnahmen gilt oft, dass kein anderer Versicherungsschutz bestehen darf und dass nur berechtigte Fahrer mit der nötigen Fahrerlaubnis das Fahrzeug nutzen dürfen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch mein normales Auto über diese Privathaftpflicht abgedeckt?
Nein. Die Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen ist grundsätzlich nicht versichert. Nur bestimmte kleinere und langsamere Fahrzeuge sind ausdrücklich eingeschlossen, sofern kein anderer Versicherungsvertrag besteht.
Ist mein Elektrofahrrad mitversichert?
Ja, Elektrofahrräder (Pedelecs und E-Bikes bis 25 km/h) sind versichert, soweit sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Welche Boote sind über die Privathaftpflicht gedeckt?
Versichert sind unter anderem Paddel-, Ruder- und Schlauchboote sowie eigene Segelboote mit maximal 20 qm Segelfläche (inkl. Motor bis 20 PS) und eigene Wassersportfahrzeuge mit Motor bis 20 PS. Der gelegentliche Gebrauch fremder Segelboote und fremder Motorboote ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls versichert.
Sind Drohnen mitversichert?
Versichert sind versicherungspflichtige private Flugmodelle mit Motoren oder Treibsätzen wie Flugzeuge, Hubschrauber und Drohnen mit einem Einzelgewicht bis 1.500 Gramm, sofern kein anderer Versicherungsvertrag Schutz bietet.
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