Ob E-Bikes über die Domcura Privathaftpflicht mitversichert sind, hängt von Tretunterstützung, Motorleistung und einer möglichen Versicherungspflicht ab. Hier erfahren Sie, welche Pedelecs bis 25 km/h ohne Versicherungspflicht in den Schutz fallen.
Mitversicherte E-Bikes:
E-Bikes bzw. Pedelecs sind mitversichert, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- elektromotorische Tretunterstützung bis 25 km/h
- maximale Motor-Nenndauerleistung von 250 Watt
- eine etwaig vorhandene motorbetriebene Anfahr- oder Schiebehilfe ist technisch auf maximal 6 km/h beschränkt
- es besteht keine Versicherungspflicht
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: In der Regel sind übliche Pedelecs, die den Fahrer beim Treten bis 25 km/h unterstützen und keiner Versicherungspflicht unterliegen, im Schutz enthalten. Wichtig sind dabei die genannte Motorleistung und die begrenzte Schiebehilfe. Schnellere oder leistungsstärkere Modelle, die einer Versicherungspflicht unterliegen, sind hiervon nicht erfasst.
Häufige Fragen
Sind E-Bikes in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, E-Bikes bzw. Pedelecs sind mitversichert, sofern die Tretunterstützung bis 25 km/h reicht, die Motor-Nenndauerleistung maximal 250 Watt beträgt, eine etwaige Schiebehilfe auf maximal 6 km/h beschränkt ist und keine Versicherungspflicht besteht.
Bis zu welcher Geschwindigkeit ist ein E-Bike mitversichert?
Mitversichert sind E-Bikes mit einer elektromotorischen Tretunterstützung bis 25 km/h.
Welche Motorleistung darf ein mitversichertes E-Bike haben?
Die maximale Motor-Nenndauerleistung darf 250 Watt betragen.
Was gilt für eine Anfahr- oder Schiebehilfe?
Eine etwaig vorhandene motorbetriebene Anfahr- oder Schiebehilfe muss technisch auf maximal 6 km/h beschränkt sein.
Was gilt, wenn eine Versicherungspflicht besteht?
Der Versicherungsschutz gilt nur, soweit keine Versicherungspflicht besteht.