Wer beim Tanken eines gemieteten Kraftfahrzeugs versehentlich den falschen Kraftstoff einfüllt, ist in der Privathaftpflicht der DOMCURA gegen die daraus entstehenden Schäden abgesichert. Der Versicherer ersetzt solche Betankungsschäden bis zu einer festen Höchstgrenze je Schadenereignis, wobei ein Selbstbehalt abgezogen wird und dauerhaft überlassene Fahrzeuge ausgeschlossen bleiben.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen. Dies gilt abweichend von den entsprechenden Regelungen dieses Vertrages.
Kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Deckungssumme auf 5.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.
Die Selbstbeteiligung hierfür beträgt 100 EUR. Von jedem Schadenereignis tragen Sie 100 EUR selbst.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein gemietetes Fahrzeug aus Versehen mit dem falschen Kraftstoff betanken und dadurch ein Schaden entsteht, springt die Privathaftpflicht ein. Der Versicherer zahlt in einem solchen Fall bis zu 5.000 EUR pro Schadenereignis, wobei Sie selbst 100 EUR übernehmen. Für Fahrzeuge, die Ihnen dauerhaft oder regelmäßig überlassen sind, gilt dieser Schutz nicht.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Betankungsschäden an einem Mietwagen ersetzt?
Der Versicherer ersetzt solche Schäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme bis zu 5.000 EUR je Schadenereignis.
Muss ich bei einem falsch betankten Mietfahrzeug etwas selbst zahlen?
Ja, die Selbstbeteiligung beträgt 100 EUR. Diesen Betrag tragen Sie bei jedem Schadenereignis selbst.
Sind auch Fahrzeuge abgesichert, die mir dauerhaft zur Verfügung stehen?
Nein. Für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
Welche Art von Schaden ist hier mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden gemieteten Kraftfahrzeugen, die durch versehentliche Betankung mit einem für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoff entstehen.
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