In der Domcura Privathaftpflicht sind bestimmte Kfz automatisch mitversichert – nämlich Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h wie Krankenfahrstühle, Go-Karts oder Kinderfahrzeuge sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h. Hier erfahren Sie, welche Bedingungen dabei gelten.
Es sind alle Kfz versichert, die eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten.
Als Beispiel:
- Krankenfahrstühle
- Go-Karts
- Kinderfahrzeuge etc.
Zudem sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Fahrzeug fällt in den Schutz der Privathaftpflicht. Mitversichert sind vor allem langsame Fahrzeuge, die maximal 6 km/h fahren – etwa Krankenfahrstühle, Go-Karts oder Kinderfahrzeuge. Eine Ausnahme bilden selbstfahrende Arbeitsmaschinen, für die eine höhere Grenze von 20 km/h gilt.
Häufige Fragen
Welche Kfz sind in der Privathaftpflicht mitversichert?
Versichert sind alle Kfz, die eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten.
Welche Fahrzeuge gelten als Beispiele?
Beispiele sind Krankenfahrstühle, Go-Karts, Kinderfahrzeuge etc.
Gilt für selbstfahrende Arbeitsmaschinen eine andere Grenze?
Ja, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind bis 20 km/h mitversichert.
Bis zu welcher Geschwindigkeit sind Krankenfahrstühle abgedeckt?
Krankenfahrstühle sind als Kfz mitversichert, solange sie die Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten.