Wenn beim Be- oder Entladen eines Pkw oder Anhängers ein fremdes Kraftfahrzeug oder eine andere dritte Person zu Schaden kommt, greift bei der DOMCURA Privathaftpflicht der Versicherungsschutz bis zu einer Höchstersatzleistung von 5.000 EUR je Versicherungsfall, wobei Schäden am selbst genutzten Fahrzeug ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers. Der Schutz gilt für Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen eines Pkw oder Anhängers zugefügt werden.
Schäden am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen.
Es steht Ihnen frei, einen Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein deckt Schäden ab, die Sie als Privatperson beim Be- oder Entladen Ihres Pkw oder Anhängers an Dritten verursachen. Schäden an dem Fahrzeug, das Sie selbst nutzen, sind dabei nicht mitversichert. Sie können den Schaden alternativ über die Kfz-Haftpflichtversicherung abwickeln lassen – dann besteht aus diesem Vertrag jedoch kein Versicherungsschutz. Pro Versicherungsfall werden höchstens 5.000 EUR ersetzt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind beim Be- und Entladen abgedeckt?
Versichert sind Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen eines Pkw oder Anhängers zugefügt werden. Grundlage ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers.
Sind Schäden am eigenen Fahrzeug mitversichert?
Nein. Schäden am selbst gebrauchten Kfz oder Anhänger bleiben ausgeschlossen.
Wie hoch ist die maximale Leistung pro Schadenfall?
Die Höchstersatzleistung beträgt 5.000 EUR je Versicherungsfall.
Was passiert, wenn ich den Schaden über die Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren lasse?
Es steht Ihnen frei, den Schaden von der zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen. In diesem Fall entfällt jedoch der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
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