Wer in Europa eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück oder eine Ferienimmobilie besitzt, ist über die Privathaftpflicht der DOMCURA gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche als Inhaber, Vermieter und Bauherr abgesichert; als Europa gelten dabei der geografische Kontinent sowie die außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaaten, die Kanaren, die Azoren und Madeira. Mitversichert sind unter anderem die Vermietung von Wohnräumen bis zu bestimmten Grenzen, Pflichten wie Streuen und Schneeräumen, Bauvorhaben ohne Bausummenbegrenzung sowie der Betrieb von Photovoltaik- und anderen regenerativen Energieanlagen.
Als Europa gilt hier: Europa im geographischen Sinn, zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
als Inhaber
- einer oder mehrerer in Europa gelegener Wohnungen, auch Einliegerwohnungen, Zimmer und Wohnräume (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer) – einschließlich Ferienwohnung – und der zugehörenden Garagen und Stellplätze. Bei Sondereigentümern sind die Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
- eines in Europa gelegenen Mehrfamilienhauses (bis 5 Wohnungen), wovon mindestens eine Wohnung selbst bewohnt wird, und der dazugehörenden Garagen und Stellplätze.
- eines in Europa gelegenen Ein- oder Zweifamilienhauses (Doppelhaus, Reihenhaus) und der zugehörenden Garagen und Stellplätze.
- eines in Europa gelegenen Wochenend-/Ferienhauses, einer Ferienwohnung und der zugehörenden Garagen und Stellplätze. Auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenend-/Ferienhaus gleichgestellt.
Voraussetzung ist bei den vier vorstehenden Punkten, dass die Objekte ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
- eines in Europa gelegenen Gartens, Kleingartens/Schrebergartens, Swimmingpools, (Schwimm-)Teiches oder Biotops, sofern sie von Ihnen ausschließlich privat genutzt werden.
- eines in Europa gelegenen unbebauten Grundstücks bis zu einer Gesamtfläche von 15.000 qm.
- eines in Europa gelegenen nicht gewerblich genutzten Bauern-/Gutshofes mit Ausnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen.
- eines in Europa gelegenen selbstbenutzten Büros bis 50 % Gewerbenutzung, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Kein Versicherungsschutz besteht für das Betriebsstättenrisiko der gewerblich genutzten Räume.
- eines in Europa gelegenen Raumes oder mehrerer Räume, die durch Sie oder mitversicherte Personen als Arbeitszimmer benutzt werden.
- bzw. als Miteigentümer von in Europa gelegenen Gemeinschaftsanlagen, wie z. B. Spielplätze, Wäschetrocknungsplätze, gemeinschaftliche Zugänge zu öffentlichen Straßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter.
- als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand.
- des Insolvenzverwalters in dieser Eigenschaft.
Hierbei ist mitversichert die gesetzliche Haftpflicht
- aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen – auch wenn diese Pflichten durch Mietvertrag übernommen wurden).
- aus der Vermietung in Europa gelegener einzelner Wohnräume.
- aus der Vermietung in Europa gelegener Einliegerwohnungen, Eigentumswohnungen bzw. Wohnungen im Mehrfamilienhaus mit den dazu gehörenden Garagen und Stellplätzen, inklusive Vermietung an Feriengäste bis maximal 10 Betten.
- aus der Vermietung in Europa gelegener Ferienzimmer, Fremdenzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser einschließlich der dazu gehörenden Garagen und Stellplätze.
- aus der Vermietung/Verpachtung von in Europa gelegenen Grundstücken bis zu einer Gesamtfläche von 15.000 qm zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken.
- aus der Vermietung eines in Europa gelegenen Mehrfamilienhauses (bis 5 vermietete Wohnungen), wovon mindestens eine Wohnung selbst bewohnt wird, und der dazugehörenden Garagen und Stellplätze.
Nicht versichert ist die Vermietung von Wohnungen, Räumen, Häusern, Garagen und Stellplätzen zur gewerblichen Nutzung.
Bauherren-Haftpflicht
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten, sofern es sich um einen Neubau einer unter den Versicherungsschutz fallenden Immobilie oder um Bauvorhaben (Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) ohne Bausummenbegrenzung je Bauvorhaben an diesen Immobilien handelt.
Der Wert der Eigenleistung (Ihre eigenhändigen Tätigkeiten, Nachbarschaftshilfe oder Familienhilfe, entgeltlich oder unentgeltlich) ist begrenzt auf einen Bausummenanteil von 150.000 EUR. Der Wert des Bausummenanteils bemisst sich nach den durchschnittlichen ortsüblichen Preisen für die eingesetzten Materialien, Werk- und Dienstleistungen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der von Ihnen zur Mithilfe eingesetzten und zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldeten Personen für Schäden gegenüber Dritten. Ansprüche dieser Personen gegen die mitversicherten Personen sind mitversichert.
Mitversichert sind Ansprüche wegen Senkungen eines Grundstücks sowie Erdrutschungen. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche am Baugrundstück selbst oder an Gebäuden und Anlagen.
Regenerative Energieversorgung/Energieanlagen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
- aus dem Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einer der mitversicherten Immobilien oder
- einer Anlage der regenerativen Energieversorgung auf der Grundlage von Solarthermie oder oberflächennaher Geothermie oder
- sonstigen Wärmepumpenanlagen
einschließlich der Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz.
Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des Solarstroms in ein fremdes Netz.
Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Strom gegen Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist wird oder Warmwasser gegen Entgelt an Mieter in den mitversicherten Objekten abgegeben wird.
Nicht versichert sind Regressansprüche des Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung gegenüber Endverbrauchern.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb von genehmigten Kleinwind- und Wasserkraftanlagen zur Umwandlung von Wind und Wasserkraft in Strom, welche mit dem versicherten Hausgrundstück fest verbunden sind und deren Eigentümer Sie sind. Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Haftpflichtansprüche, die Ihnen als Inhaber, Vermieter oder Bauherr von in Europa gelegenen Immobilien und Grundstücken entstehen können – dazu zählen Wohnungen, Häuser, Ferienobjekte, Gärten und bestimmte gewerblich genutzte Räume. Auch typische Pflichten wie Instandhaltung, Reinigung oder Streuen und Schneeräumen sind eingeschlossen. Bei Bauvorhaben gilt der Schutz ohne Bausummenbegrenzung, wobei Eigenleistungen bis zu einem Anteil von 150.000 EUR mitversichert sind. Zusätzlich sind der Betrieb von Photovoltaik-, Solar-, Wärmepumpen- sowie genehmigten Kleinwind- und Wasserkraftanlagen abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Länder zählen bei diesem Schutz zu Europa?
Als Europa gilt Europa im geographischen Sinn, zusätzlich die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.
Ist die Vermietung meiner Immobilie mitversichert?
Ja, mitversichert ist unter anderem die Vermietung einzelner Wohnräume, von Einlieger- und Eigentumswohnungen, Ferien- und Fremdenzimmern sowie von Mehrfamilienhäusern bis 5 vermietete Wohnungen. Bei Vermietung an Feriengäste gilt eine Grenze von maximal 10 Betten. Nicht versichert ist die Vermietung zur gewerblichen Nutzung.
Wie viel Eigenleistung ist bei einem Bauvorhaben mitversichert?
Der Wert der Eigenleistung – also eigenhändige Tätigkeiten, Nachbarschafts- oder Familienhilfe, entgeltlich oder unentgeltlich – ist auf einen Bausummenanteil von 150.000 EUR begrenzt. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Ist meine Photovoltaikanlage über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einer mitversicherten Immobilie, einschließlich Stromeinspeisung ins öffentliche Netz – auch gegen Entgelt. Nicht versichert sind jedoch Schäden bei Einspeisung in ein fremdes Netz sowie Regressansprüche des Netzbetreibers gegenüber Endverbrauchern.
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