Mit der Domcura Privathaftpflicht ist der Betrieb einer Solaranlage abgesichert – etwa zur Energieversorgung oder zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens. So erhalten Eigentümer und Betreiber umfassenden Schutz, sofern keine Lieferverpflichtung besteht.
Betrieb einer Solaranlage:
Der Betrieb einer Solaranlage ist eingeschlossen und bietet damit umfassenden Schutz für Eigentümer und Betreiber.
Die Leistung ist unbegrenzt für:
- die Energieversorgung und/oder
- die Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.
Voraussetzung ist, dass hiermit keine Lieferverpflichtung des VN gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern verbunden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Solaranlage betreibt, ist über die Privathaftpflicht mitversichert – sowohl für die eigene Energieversorgung als auch für das Einspeisen von Strom ins örtliche Netz. Wichtig ist dabei, dass keine feste Lieferpflicht gegenüber dem Energieversorger oder anderen Abnehmern eingegangen wird.
Häufige Fragen
Ist der Betrieb einer Solaranlage mitversichert?
Ja, der Betrieb einer Solaranlage ist eingeschlossen und bietet umfassenden Schutz für Eigentümer und Betreiber.
Wie hoch ist die Leistung für Solaranlagen?
Die Leistung ist unbegrenzt für die Energieversorgung und/oder die Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass keine Lieferverpflichtung des VN gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern besteht.
Ist auch die Einspeisung von Strom ins Netz abgedeckt?
Ja, die Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens ist ohne Begrenzung mitversichert, sofern keine Lieferverpflichtung besteht.