In der Privathaftpflichtversicherung der DOMCURA sichern gleich mehrere Garantien Ihren Schutz ab: Die zugrunde liegenden Bedingungen dürfen nur zu Ihrem Vorteil von den GDV-Empfehlungen abweichen, die Mindeststandards eitskreises „Beratungsprozesse“ werden eingehalten, und über die Vorversicherer- sowie die Marktgarantie können auch Risiken abgedeckt sein, die im aktuellen Vertrag fehlen. Hinzu kommen eine Update-Garantie für künftige Bedingungsverbesserungen und ein Schutz, wenn sich der genaue Zeitpunkt eines Schadenereignisses nach einem Versichererwechsel nicht bestimmen lässt.
Wir garantieren, dass die dieser Privat-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen. Maßgeblich ist jeweils der aktuelle Stand dieser Empfehlungen.
Mindeststandards Arbeitskreis Beratungsprozesse
Wir garantieren, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ erfüllen.
Besitzstandsgarantie/ Vorversicherergarantie (Regulierung nach den Bedingungen des direkten Vorvertrages)
Gegenstand der Leistung
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet die HanseMerkur auch für Privat-Haftpflichtrisiken und -schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages
- nicht eingeschlossen sind oder
- hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind,
jedoch über die Privat-Haftpflichtversicherung des unmittelbaren Privat-Haftpflicht-Vorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert waren.
Den Nachweis über die Mitversicherung müssen Sie erbringen – in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln.
Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten Verträge, die
- mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und
- maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei der HanseMerkur beendet wurden und
- denselben Versicherungsnehmer aufweisen und
- deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen.
Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrages, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde. Er berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Sublimits oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach den bei der HanseMerkur vereinbarten Deckungssummen für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei der HanseMerkur vereinbarten Deckungssummen hinaus ist nicht möglich.
Einschränkungen der Vorversicherergarantie
Die Vorversicherergarantie gilt nicht für
- im Ausland vorkommende Schadenereignisse,
- berufliche und gewerbliche Risiken,
- das Halten oder den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
- Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind,
- Schäden im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten oder die auf gentechnisch veränderten Organismen zurückzuführen sind,
- Schäden im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen,
- Sachschäden durch Grundstücksenkungen oder Erdrutschungen,
- Vorsatz,
- vertragliche Haftung,
- Eigenschäden,
- ausgeschlossene Vermögensschäden,
- die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftung hinaus,
- Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
- Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Privat-Haftpflichtvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden.
Kündigung der Vorversicherergarantie
Sie und wir können die Vorversicherergarantie unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch schriftliche Erklärung kündigen. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den gesamten Privat-Haftpflichtversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Best-Leistungsgarantie/ Marktgarantie
Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Marktgarantie leistet die HanseMerkur auch für Privat-Haftpflichtrisiken und -schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages
- nicht eingeschlossen sind oder
- hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind,
jedoch über die Privat-Haftpflichtversicherung eines anderen Anbieters versichert oder mit höherem Sublimit versichert wären.
Voraussetzungen für die Leistungen
Über einen zum Zeitpunkt des Schadenereignisses
- allgemein und überregional zugänglichen Tarif zur Privat-Haftpflichtversicherung,
- der dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegt,
bestünde Versicherungsschutz.
Den Nachweis über die Mitversicherung müssen Sie erbringen – in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln.
Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Tarifs zur Privat-Haftpflichtversicherung, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde. Er berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Sublimits oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden richtet sich nach den bei der HanseMerkur vereinbarten Deckungssummen für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über diese Deckungssummen hinaus ist nicht möglich.
Einschränkungen der Marktgarantie
Die Marktgarantie gilt nicht für
- im Ausland vorkommende Schadenereignisse,
- berufliche und gewerbliche Risiken,
- das Halten oder den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
- Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind,
- Schäden im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten oder auf gentechnisch veränderte Organismen zurückzuführen sind,
- Schäden im Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen,
- Sachschäden durch Grundstücksenkungen oder Erdrutschungen,
- Vorsatz,
- vertragliche Haftung,
- ausgeschlossene Vermögensschäden,
- Eigenschäden,
- die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftung hinaus,
- Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen,
- Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Privat-Haftpflichtvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden.
Kündigung der Marktgarantie
Sie und wir können die Marktgarantie unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch schriftliche Erklärung kündigen. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den gesamten Privat-Haftpflichtversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Update-Garantie/ Innovationsgarantie/ Bedingungsverbesserungen für die Zukunft
Werden die dieser Privat-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag nach Vertragsschluss geändert, so gelten die Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Schutz bei unklarem Zeitpunkt des Schadenereignisses beim Versichererwechsel
Tritt nach einem Wechsel des Versicherers der Privat-Haftpflichtversicherung ein Schadenereignis ein, dessen genauen Zeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten nicht bestimmen können, so tritt die HanseMerkur in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung bei der HanseMerkur in die Vertragslaufzeit des mit der HanseMerkur abgeschlossenen Versicherungsvertrages fällt. Maßgeblich ist die im Versicherungsschein genannte Vertragslaufzeit.
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die HanseMerkur Regressansprüche gegen diesen vor. Insoweit treten Sie dann Ihre Ansprüche an die HanseMerkur ab.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sagt zu, dass die zugrunde liegenden Bedingungen nur zu Ihrem Vorteil von den GDV-Empfehlungen abweichen und bestimmte Mindeststandards erfüllen. Über die Vorversicherer- und die Marktgarantie können auch Risiken abgedeckt sein, die im aktuellen Vertrag fehlen oder ein zu niedriges Sublimit haben – sofern sie über den unmittelbaren Vorvertrag oder einen zugänglichen Markttarif abgedeckt wären und Sie das nachweisen. Für beide Garantien gelten dieselben Ausschlüsse, dieselbe Deckungssummen-Grenze und eine einmonatige Kündigungsmöglichkeit. Zusätzlich greifen künftige Bedingungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag automatisch, und bei unklarem Schadenzeitpunkt nach einem Versichererwechsel übernimmt der Versicherer die Regulierung.
Häufige Fragen
Was leistet die Vorversicherergarantie?
Sie deckt Privat-Haftpflichtrisiken und -schäden ab, die im aktuellen Vertrag nicht oder beim Sublimit nicht vollständig eingeschlossen sind, aber über den unmittelbaren Vorvertrag versichert oder mit höherem Sublimit versichert waren. Den Nachweis der Mitversicherung müssen Sie erbringen.
Welche Bedingungen muss der Vorvertrag erfüllen, damit er als unmittelbarer Vorvertrag gilt?
Er muss mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben, höchstens 3 Monate vor Vertragsbeginn bei der HanseMerkur beendet worden sein, denselben Versicherungsnehmer aufweisen und deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen.
Worin unterscheidet sich die Marktgarantie von der Vorversicherergarantie?
Die Marktgarantie leistet für fehlende oder unzureichend eingeschlossene Risiken, wenn zum Zeitpunkt des Schadenereignisses über einen allgemein und überregional zugänglichen Tarif eines anderen Anbieters nach deutschem Versicherungsvertragsrecht Versicherungsschutz bestünde. Die Vorversicherergarantie stützt sich dagegen auf den konkreten direkten Vorvertrag.
Was passiert, wenn sich der genaue Zeitpunkt eines Schadens nach einem Versichererwechsel nicht klären lässt?
Lässt sich der Zeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, tritt die HanseMerkur in die Schadenregulierung ein, wenn die Schadenmeldung innerhalb der laut Versicherungsschein vereinbarten Vertragslaufzeit eingeht. Wurde der Fall bereits einem anderen Versicherer gemeldet, behält sich die HanseMerkur Regressansprüche vor, und Sie treten Ihre Ansprüche ab.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Top 2024