Wer bei DOMCURA eine Privathaftpflichtversicherung mit Garantie hat, profitiert von einer Marktgarantie: Bietet zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ein anderer, in Deutschland zugelassener Versicherer mit einem für jedermann zugänglichen Tarif weitergehenden Schutz, wird die Leistung entsprechend erweitert – sofern der bessere Schutz mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen wird. Der Text nennt zugleich, welche Risiken, Ansprüche und Schäden von dieser Garantie ausgeschlossen bleiben und wie sie gekündigt werden kann.
Bietet zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls ein anderer, zum Betrieb in Deutschland zugelassener Versicherer eine Privathaftpflichtversicherung mit einem weitergehenden Versicherungsschutz an, als es nach dem mit uns abgeschlossenen Vertrag der Fall ist, erweitern wir für die versicherten Personen unsere Leistung entsprechend im nachfolgend genannten Umfang, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie weisen durch Vorlage geeigneter Unterlagen, insbesondere der Versicherungsbedingungen, den weitergehenden Versicherungsschutz und die Identität des betreffenden Versicherers nach.
- Bei dem Tarif des anderen Versicherers handelt es sich um einen beim Eintritt des Versicherungsfalls aktuellen, für jedermann zugänglichen Tarif, und Sie als Versicherungsnehmer wären danach bei dem anderen Versicherer versicherbar gewesen.
Umfang
Versicherte Risiken
Diese Marktgarantie erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten als Privatperson.
Entschädigungsgrenzen unterhalb der Versicherungssumme (Sublimits)
Ist die Höchstleistung für einen Versicherungsfall auf einen Betrag begrenzt, der unterhalb der in diesem Vertrag vereinbarten allgemeinen Versicherungssumme(n) liegt, erhöhen wir unsere Entschädigungsleistung entsprechend der für den betreffenden Versicherungsfall nachgewiesenen Höchstleistung des anderen Versicherers.
Versicherungssumme
Unsere Entschädigungsleistung für den einzelnen Versicherungsfall bleibt auf die mit uns vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Ebenso bleibt es bei der mit uns vereinbarten Begrenzung der Entschädigungsleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Selbstbehalte
Ist mit uns ein Selbstbehalt vereinbart, der über dem nachgewiesenen Selbstbehalt des anderen Versicherers liegt, erfolgt unsere Entschädigungsleistung unter Anrechnung des Selbstbehaltes des anderen Versicherers.
Bietet der andere Versicherer nachweislich den Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt, erfolgt unsere Entschädigungsleistung unter Streichung unseres Selbstbehaltes.
Dies gilt nicht, wenn
- Sie bei Abschluss des Vertrages durch Wahl einer entsprechenden Tarifvariante den Selbstbehalt mit uns vereinbart haben oder
- Ihnen der Abschluss oder die Fortführung des Vertrages nur unter Zugrundelegung des Selbstbehaltes angeboten wurde.
In diesen Fällen erfolgt unsere Entschädigungsleistung unter Anrechnung des mit uns vereinbarten Selbstbehaltes.
Ausschlüsse
Von dieser Marktgarantie bleiben ausgeschlossen:
- Die Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes sowie die Haftpflicht aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
- Die Haftpflicht aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen.
- Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen.
- Ansprüche, die auf Vertragserfüllung oder auf anstelle der Erfüllungsleistung tretende Leistungen gerichtet sind.
- Ansprüche, soweit sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
- Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
- Ansprüche wegen Vermögensschäden.
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
- Versicherungsansprüche wegen Schäden, welche die Versicherten selbst erlitten haben (Eigenschäden).
- Versicherungsansprüche, welche die Versicherten bei einem anderen Versicherer deshalb gehabt hätten, weil dieser auf sein Leistungskürzungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht verzichtet, das ihm nach dem Versicherungsvertragsgesetz bei Obliegenheitsverletzungen durch die Versicherten zusteht.
- Risiken, die nach Abschluss dieses Vertrages neu entstehen. Für diese gelten ausschließlich die im vorliegenden Vertrag getroffenen Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung.
Kündigung der Marktgarantie
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können diese Marktgarantie jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer die Privathaftpflicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Beendigung des Hauptversicherungsvertrags
Mit Beendigung der Privathaftpflichtversicherung erlischt auch diese Marktgarantie.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein anderer, in Deutschland zugelassener Versicherer zum Zeitpunkt Ihres Schadens einen besseren Privathaftpflichtschutz bietet, ziehen wir mit dieser Marktgarantie nach und erweitern unsere Leistung entsprechend. Voraussetzung ist, dass Sie den besseren Schutz mit geeigneten Unterlagen nachweisen und der fremde Tarif aktuell sowie für jedermann zugänglich ist. Die eigene Versicherungssumme und die Jahreshöchstleistung bleiben dabei die Obergrenze; niedrigere Selbstbehalte des anderen Versicherers können angerechnet werden. Bestimmte Risiken, Ansprüche und Schäden – etwa aus dem Ausland, aus beruflichen Tätigkeiten oder wegen Vorsatz – sind von der Garantie ausgenommen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, damit die Marktgarantie greift?
Sie müssen durch geeignete Unterlagen, insbesondere die Versicherungsbedingungen, den weitergehenden Versicherungsschutz und die Identität des anderen Versicherers nachweisen. Zudem muss der andere Tarif beim Eintritt des Versicherungsfalls aktuell sowie für jedermann zugänglich sein und Sie hätten dort versicherbar gewesen sein müssen.
Wird durch die Marktgarantie auch meine Versicherungssumme erhöht?
Nein. Die Entschädigungsleistung für den einzelnen Versicherungsfall bleibt auf die mit uns vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, ebenso die Begrenzung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Erhöht werden können nur Entschädigungsgrenzen, die unterhalb dieser Versicherungssumme liegen (Sublimits).
Gilt die Marktgarantie auch für Schäden im Ausland oder aus dem Beruf?
Nein. Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen sowie die Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes und aus verantwortlicher Betätigung in Vereinigungen aller Art.
Kann die Marktgarantie gekündigt werden?
Ja, Versicherungsnehmer und Versicherer können sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Zudem erlischt die Marktgarantie automatisch, wenn die Privathaftpflichtversicherung endet.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024