Wer über die DOMCURA Privathaftpflicht abgesichert ist, hat auch bei Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals Versicherungsschutz. Ebenfalls eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube, sofern keine Abwässer in ein Gewässer eingeleitet werden.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer sowie durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Mitversichert sind außerdem Haftpflichtansprüche aus dem Betreiben einer privat genutzten Abwassergrube. Voraussetzung ist, dass dabei keine Abwässer in ein Gewässer eingeleitet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Sachschäden, die durch häusliche Abwässer oder durch einen Rückstau aus dem Straßenkanal verursacht werden. Zusätzlich sind Haftpflichtansprüche abgedeckt, wenn eine privat genutzte Abwassergrube betrieben wird. Dieser Schutz gilt jedoch nur, solange keine Abwässer in ein Gewässer eingeleitet werden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Kanalrückstau mitversichert?
Ja, Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals sind eingeschlossen. Ebenso sind Sachschäden durch häusliche Abwässer erfasst.
Besteht Schutz für den Betrieb einer eigenen Abwassergrube?
Ja, Haftpflichtansprüche aus dem Betreiben einer privat genutzten Abwassergrube sind mitversichert, sofern keine Abwässer in ein Gewässer eingeleitet werden.
Gilt der Schutz auch, wenn Abwässer in ein Gewässer gelangen?
Nein, der Einschluss für die privat genutzte Abwassergrube gilt nur ohne Einleitung von Abwässern in ein Gewässer.
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