Bei der DOMCURA Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht während Aus- und Fortbildung abgesichert – etwa beim fachpraktischen Unterricht mit Laborarbeiten, bei Betriebspraktika sowie bei Ferienarbeit für Schüler bis zu 6 Wochen. Zusätzlich sind Schäden an bereitgestellten eits-, Ausbildungs-, Lehr- und Laborgeräten mitversichert, wobei Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung und Schäden an Leihbüchern ausgenommen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
- aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht in allgemeinbildenden Schulen, Fach-, Gesamt- bzw. Hochschulen oder Universitäten (wie z. B. Laborarbeiten),
- aus der Teilnahme an Betriebspraktika,
- aus der Teilnahme an Ferienarbeit für Schüler, begrenzt auf einen Zeitraum von 6 Wochen.
Hierbei ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung von Arbeitsgeräten, Ausbildungsgegenständen, Lehrgeräten und Laborgeräten (auch Maschinen) mitversichert. Voraussetzung ist, dass diese Gegenstände von den Schulen, Universitäten, Berufs- oder Fachakademien zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung praktisch tätig ist, ist über die Privathaftpflicht abgesichert. Das gilt beim fachpraktischen Unterricht, bei Betriebspraktika und bei Ferienarbeit für Schüler bis zu einer Dauer von 6 Wochen. Auch Schäden an bereitgestellten Arbeits-, Lehr- und Laborgeräten sind mitversichert. Nicht gedeckt sind allerdings Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung und Schäden an Leihbüchern.
Häufige Fragen
Ist ein Betriebspraktikum über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Betriebspraktika ist versichert.
Wie lange ist Ferienarbeit für Schüler mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Ferienarbeit für Schüler ist auf einen Zeitraum von 6 Wochen begrenzt.
Sind Schäden an Geräten der Schule oder Universität mitversichert?
Ja, mitversichert ist die Beschädigung oder Vernichtung von Arbeitsgeräten, Ausbildungsgegenständen, Lehrgeräten und Laborgeräten (auch Maschinen), die von Schulen, Universitäten, Berufs- oder Fachakademien zur Verfügung bzw. bereitgestellt wurden.
Welche Schäden sind bei Aus- und Fortbildung nicht versichert?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie Schäden an Leihbüchern.
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