Wer sich ehrenamtlich engagiert oder Freiwilligenarbeit leistet, ist über die Privathaftpflicht der DOMCURA gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche abgesichert, sofern es sich um ein soziales, unentgeltliches Engagement in nicht verantwortlicher Stellung handelt. Der Schutz umfasst etwa die Mitarbeit in Pflege, Kirchen- und Jugendarbeit, in Vereinen, Parteien oder bei der Freizeitgestaltung in Sport- und Musikgruppen – er entfällt jedoch, sobald ein anderer Haftpflichtvertrag greift.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit, die auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Hierunter fällt zum Beispiel die Mitarbeit:
- in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit,
- in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden,
- bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Erlangen Sie Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag – zum Beispiel aus einer Vereins- oder Betriebshaftpflicht –, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf ehrenamtliche Tätigkeiten und Freiwilligenarbeit, die Sie unentgeltlich und in nicht verantwortlicher Stellung im Rahmen eines sozialen Engagements ausüben. Abgedeckt sind dabei gesetzliche Haftpflichtansprüche, etwa aus der Mitarbeit in Pflege, Kirchen- oder Jugendarbeit, in Vereinen oder bei der Freizeitgestaltung in Gruppen. Besteht für dieselbe Tätigkeit bereits ein anderer Haftpflichtversicherungsvertrag, greift dieser Vertrag nicht.
Häufige Fragen
Bin ich bei ehrenamtlicher Arbeit über diesen Vertrag abgesichert?
Ja, versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit, sofern sie auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Welche Tätigkeiten fallen unter diesen Schutz?
Dazu zählen zum Beispiel die Mitarbeit in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit, in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden sowie bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.
Was passiert, wenn für mein Ehrenamt schon eine andere Haftpflichtversicherung besteht?
Erlangen Sie Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, etwa einer Vereins- oder Betriebshaftpflicht, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Muss die ehrenamtliche Tätigkeit bezahlt oder unbezahlt sein?
Der Schutz gilt für unentgeltliches soziales Engagement in nicht verantwortlicher Stellung.
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