Bei der Domcura Privathaftpflicht ist auch ehrenamtliches Engagement der versicherten Person abgesichert – etwa in Vereinen, Bürgerinitiativen oder Parteien. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz bei unentgeltlicher Freiwilligenarbeit gelten.
Mitversichert ist die aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen, nicht hoheitlichen, ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements (z. B. in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien uvm).
Was bedeutet das konkret?
Wer sich sozial engagiert und dabei ehrenamtlich oder als unentgeltliche Freiwilligenarbeit tätig ist, kann über die Privathaftpflicht abgesichert sein. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nicht verantwortlich und nicht hoheitlich ausgeübt wird. Das umfasst typische Formen des sozialen Engagements, etwa in Vereinen, Bürgerinitiativen oder Parteien.
Häufige Fragen
Ist eine ehrenamtliche Tätigkeit mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen, nicht hoheitlichen, ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements.
In welchen Bereichen gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für soziales Engagement, zum Beispiel in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und vielem mehr.
Welche Voraussetzungen muss die Tätigkeit erfüllen?
Die Tätigkeit muss nicht verantwortlich und nicht hoheitlich ausgeübt werden und aufgrund eines sozialen Engagements erfolgen.
Ist auch unentgeltliche Freiwilligenarbeit abgesichert?
Ja. Neben der ehrenamtlichen Tätigkeit ist auch die unentgeltliche Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements mitversichert.