Bei der Privathaftpflichtversicherung der DOMCURA gilt die Singledeckung ausschließlich für Sie als allein lebende Person ohne Kind, während weitere Personen nicht mitversichert sind. Der vereinbarte Beitrag gilt, solange Sie ledig sind und keine Aufsichtspflicht über eine minderjährige oder behinderte Person haben; bei Heirat, eingetragener Lebenspartnerschaft oder Aufnahme einer Person in Ihren Haushalt bleibt der Versicherungsschutz bestehen, muss aber unverzüglich gemeldet werden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf Sie als allein lebende Person ohne Kind.
Die in den vorgenannten Ziffern genannten Personen sind nicht mitversichert. Die entsprechenden Bestimmungen zur Mitversicherung entfallen.
Der vereinbarte Beitrag gilt – vorbehaltlich einer Beitragsangleichung – solange Sie ledig sind und/oder nicht kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine minderjährige oder geistig bzw. körperlich behinderte Person verpflichtet sind.
Wenn Sie heiraten, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen oder eine Person in Ihren Haushalt aufnehmen, die als mitzuversichernde Person infrage kommt, besteht weiterhin Versicherungsschutz.
Sie sind verpflichtet, uns diese Änderung unverzüglich zu melden.
Mit dem Zeitpunkt der Änderung ist der Beitrag zu bezahlen, der sich aus unserem gültigen Tarif für die Familien-Privat-Haftpflichtversicherung mit dem bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Deckungsumfang ergibt.
Was bedeutet das konkret?
Die Singledeckung ist auf Sie als allein lebende Person ohne Kind zugeschnitten – andere Personen sind nicht mitversichert. Der günstigere Beitrag gilt so lange, wie Sie ledig sind und keine gesetzliche Aufsichtspflicht über eine minderjährige oder behinderte Person haben. Ändert sich Ihre Situation, etwa durch Heirat, eingetragene Lebenspartnerschaft oder die Aufnahme einer entsprechenden Person in Ihren Haushalt, bleibt der Schutz bestehen. Sie müssen diese Änderung jedoch sofort melden, und ab diesem Zeitpunkt gilt der Beitrag der Familien-Privat-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Für wen gilt die Singledeckung?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf Sie als allein lebende Person ohne Kind. Weitere Personen sind nicht mitversichert.
Was passiert, wenn ich heirate oder jemanden in meinen Haushalt aufnehme?
Wenn Sie heiraten, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen oder eine mitzuversichernde Person in Ihren Haushalt aufnehmen, besteht weiterhin Versicherungsschutz. Sie müssen diese Änderung jedoch unverzüglich melden.
Welcher Beitrag gilt nach einer solchen Änderung?
Ab dem Zeitpunkt der Änderung ist der Beitrag zu bezahlen, der sich aus dem gültigen Tarif für die Familien-Privat-Haftpflichtversicherung mit dem bis dahin vereinbarten Deckungsumfang ergibt.
Wie lange gilt der vereinbarte Single-Beitrag?
Der Beitrag gilt – vorbehaltlich einer Beitragsangleichung – solange Sie ledig sind und/oder nicht kraft Gesetzes zur Aufsicht über eine minderjährige oder geistig bzw. körperlich behinderte Person verpflichtet sind.
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