In der Privathaftpflicht von DOMCURA sind auch weitere Personen mitversichert, die für Ihren Haushalt tätig werden – etwa Haushaltshilfen, Pflegekräfte, Personen zur Betreuung von Wohnung, Haus und Garten, gefälligkeitshalber tätige Behördengänger sowie Helfer in Notfällen. Der Schutz umfasst deren gesetzliche Haftpflicht gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit und gilt ebenso für die Single-Deckung.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der folgenden Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit:
- Personen, die arbeitsvertraglich in Ihrem Haushalt tätig sind.
- Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages, aus sozialem Engagement oder aus Gefälligkeit pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt versorgen.
- Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages, aus sozialem Engagement oder aus Gefälligkeit Ihre Wohnung, Ihr Haus und/oder Ihren Garten betreuen und/oder den Streudienst versehen. Voraussetzung ist, dass für diese Immobilie Versicherungsschutz aus diesem Vertrag besteht und dass kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
- Behördengänger, die gefälligkeitshalber Behördengänge, Einkäufe oder sonstige Besorgungen für die versicherten Personen erledigen, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
- Personen, die den versicherten Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VII handelt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf die versicherten Personen selbst, sondern auch auf bestimmte weitere Personen, die für den Haushalt tätig werden. Dazu zählen etwa Haushaltshilfen, Pflegekräfte, Personen zur Betreuung von Wohnung, Haus und Garten sowie Helfer bei Besorgungen oder in Notfällen. Für sie ist die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit mitversichert. Nicht abgedeckt sind allerdings Personenschäden, die als Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten nach dem Sozialgesetzbuch VII gelten.
Häufige Fragen
Ist meine Haushaltshilfe über meine Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die arbeitsvertraglich in Ihrem Haushalt tätig sind, gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit.
Gilt der Schutz auch für Personen, die nur aus Gefälligkeit helfen?
Ja. Mitversichert sind auch Personen, die aus sozialem Engagement oder Gefälligkeit pflegebedürftige Personen versorgen oder Wohnung, Haus und Garten betreuen sowie den Streudienst versehen. Zudem sind Behördengänger für gefälligkeitshalber erledigte Besorgungen und Helfer in Notfällen einbezogen.
Werden auch Kosten eines Nothelfers erstattet?
Ja, ersetzt werden auch die Aufwendungen, die einem Helfer durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen in Notfällen entstanden sind.
Sind Arbeitsunfälle der mitversicherten Personen abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VII handelt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Top 2024