Die DOMCURA Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Privatperson vor Schadenersatzansprüchen aus den Gefahren des täglichen Lebens – etwa als Familien- und Haushaltsvorstand aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige oder als Dienstherr im Haushalt tätiger Personen. Ausgeschlossen bleibt die Haftpflicht aus Dienst, Betrieb, Beruf oder Amt sowie aus ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigungen.
Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen – Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens.
Insbesondere ist Ihre gesetzliche Haftpflicht in folgenden Rollen versichert:
- als Familien- und Haushaltsvorstand (zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige)
- als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen
Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus:
- den Gefahren eines Dienstes, Betriebes, Berufes oder Amtes sowie einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art
- einer ungewöhnlichen oder einer gefährlichen Beschäftigung
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung deckt Schadenersatzansprüche ab, die sich aus Ihrem Alltag als Privatperson ergeben. Dazu zählt ausdrücklich auch Ihre Verantwortung als Familien- und Haushaltsvorstand, etwa bei der Aufsicht über Minderjährige, sowie Ihre Rolle als Dienstherr von Personen, die in Ihrem Haushalt arbeiten. Nicht abgedeckt sind hingegen Gefahren aus Dienst, Betrieb, Beruf oder Amt, aus verantwortlichen Tätigkeiten in Vereinigungen sowie aus ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht als Privatperson ab?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, im Rahmen der AHB und der Besonderen Bedingungen.
Bin ich als Familien- und Haushaltsvorstand mitversichert?
Ja, insbesondere ist die gesetzliche Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand versichert, zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, ebenso als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen.
Sind berufliche Tätigkeiten über die Privathaftpflicht abgesichert?
Nein, die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Dienstes, Betriebes, Berufes oder Amtes ist nicht versichert, ebenso wenig aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
Was gilt bei ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigungen?
Die gesetzliche Haftpflicht aus einer ungewöhnlichen oder einer gefährlichen Beschäftigung ist nicht versichert.
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