In der Privathaftpflicht von DOMCURA sind Sachschäden abgesichert, die einem eitgeber, Dienstherren oder eitskollegen im Rahmen einer beruflichen, nicht selbständigen Tätigkeit entstehen, samt der daraus folgenden Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung liegt bei 10.000 EUR je Versicherungsfall und steht zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung, wobei je Schaden eine Selbstbeteiligung von 100 EUR anfällt und ein anderweitiger Versicherungsschutz vorgeht.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer beruflichen, nicht selbständigen Tätigkeit. Es geht dabei um Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber, dem Dienstherren oder Arbeitskollegen sowie um alle Vermögensschäden, die sich daraus ergeben. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeiten betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasst sind.
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, zum Beispiel über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden 10.000 EUR je Versicherungsfall. Dieser Betrag steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Die Selbstbeteiligung an jedem Schaden beträgt 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Rahmen Ihrer angestellten Berufstätigkeit versehentlich Sachen Ihres Arbeitgebers, Dienstherren oder eines Arbeitskollegen beschädigen, sind solche Schäden und daraus entstehende Vermögensschäden mitversichert. Gibt es dafür aber bereits einen anderen Vertrag, etwa eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, greift dieser Vertrag hier nicht. Die Leistung ist auf 10.000 EUR pro Versicherungsfall begrenzt und steht zweifach im Versicherungsjahr bereit; pro Schaden tragen Sie 100 EUR selbst.
Häufige Fragen
Sind Schäden am Eigentum meines Arbeitgebers oder von Kollegen abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer beruflichen, nicht selbständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber, Dienstherren oder Arbeitskollegen sowie den daraus entstehenden Vermögensschäden, sofern die Tätigkeit betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasst ist.
Wie viel wird höchstens erstattet?
Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden. Dieser Betrag steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Muss ich mich an jedem Schaden beteiligen?
Ja, die Selbstbeteiligung beträgt bei jedem Schaden 100 EUR.
Was gilt, wenn ich schon über einen anderen Vertrag abgesichert bin?
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, zum Beispiel über eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
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