In der Privathaftpflicht der DOMCURA sind Schäden mitversichert, wenn Sie fremde Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen haben oder wenn diese Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind; dazu zählen auch elektrische, medizinische Geräte zu Diagnosezwecken. Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall, für medizinische Geräte 20.000 EUR, bei einer Selbstbeteiligung von 100 EUR je Schaden.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen. Voraussetzung ist, dass Sie diese Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen haben oder dass diese Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Dies gilt auch für elektrische, medizinische Geräte (zum Beispiel 24-Std-EKG-Gerät, Blutdruckmessgerät, Dialysegerät, Reizstrommessgerät), die Ihnen zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden. Voraussetzung ist, dass kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Ausgeschlossen bleiben:
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen,
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- Schäden an Schmuck und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren,
- Vermögensfolgeschäden,
- Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 50.000 EUR. Für elektrische, medizinische Geräte, die Ihnen zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, beträgt sie im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 20.000 EUR.
Insgesamt steht die Höchstersatzleistung zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Ihre Selbstbeteiligung an jedem Schaden beträgt 100 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine fremde Sache privat gemietet, gepachtet oder geliehen haben oder sie besonders verwahren und dabei beschädigen, vernichten oder verlieren, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür eingeschlossen. Auch überlassene medizinische Geräte zu Diagnosezwecken sind erfasst, sofern kein anderer Versicherer zahlt. Bestimmte Schäden – etwa an beruflich genutzten Sachen, an Schmuck und Wertsachen oder an Fahrzeugen – sind jedoch ausgenommen. Es gelten Höchstgrenzen und eine Selbstbeteiligung von 100 EUR je Schaden.
Häufige Fragen
Sind geliehene oder gemietete Sachen in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen, wenn Sie diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen haben oder wenn sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Wie viel wird bei Schäden an fremden Sachen höchstens ersetzt?
Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall 50.000 EUR. Für zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassene elektrische, medizinische Geräte beträgt sie je Versicherungsfall 20.000 EUR. Insgesamt steht die Höchstersatzleistung zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Welche Schäden sind vom Einschluss ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an beruflich oder gewerblich genutzten Sachen, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Schmuck und Wertsachen sowie Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren, Vermögensfolgeschäden sowie Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Muss ich bei einem Schaden etwas selbst tragen?
Ja, die Selbstbeteiligung beträgt 100 EUR an jedem Schaden.
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