Die Domcura Privathaftpflicht schützt bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen und übernimmt im Top-Schutz Beschädigungen sonstiger fremder beweglicher Sachen sowie medizinischer Geräte bis 50.000 EUR – mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR.
Mitversicherte Schäden im Top-Schutz:
- Beschädigungen sonstiger fremder beweglicher Sachen und medizinischer Geräte sind bis 50.000 EUR mitversichert.
- Voraussetzung ist, dass diese zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden.
- Ausgeschlossen sind alle Fahrzeuge.
Hier greift eine Selbstbeteiligung von 150 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine fremde Sache privat leihen, mieten, leasen oder pachten und diese beschädigen, kann der Top-Schutz der Privathaftpflicht dafür aufkommen. Das gilt auch für medizinische Geräte. Fahrzeuge sind von diesem Schutz ausgenommen, und ein Teil des Schadens verbleibt als Selbstbeteiligung bei Ihnen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind geliehene oder gemietete Sachen versichert?
Im Top-Schutz sind Beschädigungen sonstiger fremder beweglicher Sachen und medizinischer Geräte bis 50.000 EUR mitversichert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Sachen müssen zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen worden sein.
Sind Fahrzeuge mitversichert?
Nein, alle Fahrzeuge sind von diesem Schutz ausgeschlossen.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja, hier greift eine Selbstbeteiligung von 150 EUR.
Sind auch medizinische Geräte abgedeckt?
Ja, Beschädigungen medizinischer Geräte sind im Top-Schutz bis 50.000 EUR mitversichert, sofern sie zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden.