Bei der Privathaftpflicht der DOMCURA sind auch Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden mitversichert, die nicht plötzlich, sondern durch allmähliche Einwirkung entstehen – etwa durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub. So bleiben schleichend verursachte Schäden im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung entstehen. Erfasst sind dabei folgende Ursachen:
- Temperatur
- Gase
- Dämpfe
- Feuchtigkeit
- Niederschläge (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen)
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden an Sachen, die nicht auf einmal, sondern nach und nach entstehen. Ursache kann etwa die schleichende Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub sein. Für solche allmählich verursachten Sachschäden können Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.
Häufige Fragen
Sind auch schleichend entstandene Sachschäden mitversichert?
Ja, Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung entstehen, sind eingeschlossen.
Welche Einwirkungen fallen unter die Allmählichkeitsschäden?
Erfasst sind die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub und dergleichen.
Muss der Schaden plötzlich eintreten, damit Versicherungsschutz besteht?
Nein, gerade Schäden durch allmähliche Einwirkung der genannten Ursachen sind hier eingeschlossen.
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