Bei der Privathaftpflicht der DOMCURA für den öffentlichen Dienst sind drei Arten von Ansprüchen abgesichert: Forderungen geschädigter Dritter gegen den Versicherungsnehmer, Rückgriffsansprüche des Dienstherren für Schäden, die er einem Dritten ersetzen musste, sowie Ansprüche des Dienstherren wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden. So ist geklärt, welche Leistungen der Versicherungsschutz im dienstlichen Umfeld konkret einschließt.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungen:
- Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherungsnehmer
- Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte
- Ansprüche des Dienstherren wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift bei drei Konstellationen von Ansprüchen. Abgesichert sind zum einen Forderungen, die geschädigte Dritte direkt gegen den Versicherungsnehmer richten. Zum anderen sind Rückgriffsansprüche eingeschlossen, wenn der Dienstherr einem Dritten einen Schaden ersetzen musste. Schließlich sind auch Ansprüche des Dienstherren abgedeckt, wenn diesem unmittelbar ein Schaden zugefügt wurde.
Häufige Fragen
Welche Ansprüche sind über diesen Versicherungsschutz abgedeckt?
Abgedeckt sind Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherungsnehmer, Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten ersetzen musste, sowie Ansprüche des Dienstherren wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden.
Sind auch Schäden mitversichert, die dem Dienstherren selbst entstehen?
Ja, Ansprüche des Dienstherren wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden gehören zu den umfassten Leistungen.
Was bedeutet die Absicherung von Rückgriffsansprüchen?
Erfasst sind Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr zuvor einem Dritten zu ersetzen hatte.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024