Nach einem Schadensfall in der DOMCURA Privathaftpflicht dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – etwa wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde, ein Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt wurde oder eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und spätestens einen Monat nach dem auslösenden Ereignis zugehen.
Der Versicherungsnehmer oder der Versicherer können den Vertrag kündigen, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Kündigungserklärung, Frist und Form der Kündigung
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Sie muss dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherer spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wirksamwerden der Kündigung
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Seiten das Recht, den Vertrag zu beenden. Das gilt zum Beispiel nach einer Zahlung des Versicherers, nach einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder wenn eine Klage über einen versicherten Anspruch zugestellt wird. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats nach dem jeweiligen Ereignis eingehen. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung sofort oder erst nach einem Monat wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadensfall den Vertrag kündigen?
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können nach einem Versicherungsfall kündigen.
In welchen Fällen entsteht ein Kündigungsrecht?
Ein Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder Sanierungskosten für Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung eingehen und in welcher Form?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief, und muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung mit Zugang beim Versicherer wirksam; er kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, höchstens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024