Die DOMCURA Privathaftpflicht schützt Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson, wenn ein Dritter Sie wegen eines Personen-, Sach- oder daraus entstehenden Vermögensschadens auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Maßgeblich ist ein während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenes Schadenereignis, nicht der Zeitpunkt der Verursachung. Nicht abgedeckt sind unter anderem reine Erfüllungs- und vertragliche Ersatzansprüche sowie Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens. Dies gilt
- als Privatperson und
- nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Gewerbes, Dienstes oder Amtes.
Versicherungsschutz und Versicherungsfall
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall) von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis einen Personen-, Sach- oder einen sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte. Die Inanspruchnahme muss aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erfolgen.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Begrenzungen vom Versicherungsschutz
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Ansprüche – auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt:
- auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder auf Schadensersatz statt der Leistung.
- wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können.
- wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges.
- auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
- auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung.
- wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den alltäglichen Gefahren, die Sie als Privatperson treffen – nicht jedoch aus einem Betrieb, Beruf, Gewerbe, Dienst oder Amt. Der Schutz greift, wenn ein Dritter Sie wegen eines Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschadens auf Schadensersatz in Anspruch nimmt; entscheidend ist, dass das Schadenereignis während der Vertragslaufzeit eintritt, nicht wann die Ursache gesetzt wurde. Reine Vertrags- und Erfüllungsansprüche sowie Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Haftpflicht ist über diesen Schutz abgedeckt?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Nicht abgedeckt sind Gefahren aus einem Betrieb, Beruf, Gewerbe, Dienst oder Amt.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Das Schadenereignis muss einen Personen-, Sach- oder daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge gehabt haben.
Kommt es darauf an, wann der Schaden verursacht wurde?
Nein. Maßgeblich ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung, Ansprüche wegen Nutzungsausfalls oder ausgebliebenen Erfolgs, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, Vermögensschäden wegen Leistungsverzögerung sowie Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024