Bei der Privathaftpflicht von DOMCURA darf die Bevollmächtigte den Versicherer zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages wechseln, allerdings nur bei gleichbleibendem Versicherungsschutz sowie gleichbleibendem Beitrag beziehungsweise Beitragssatz. Über einen solchen Wechsel wird der Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von vier Wochen nach dem Wechsel informiert.
Die Bevollmächtigte ist berechtigt, zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages den Versicherer zu wechseln. Ein solcher Wechsel ist jedoch nur unter zwei Voraussetzungen möglich:
- Der Versicherungsschutz bleibt gleich.
- Der Beitrag beziehungsweise der Beitragssatz bleibt gleich.
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen.
Was bedeutet das konkret?
Die Bevollmächtigte kann den Versicherer wechseln, allerdings erst zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Ein solcher Wechsel ist nur zulässig, wenn der Versicherungsschutz und der Beitrag beziehungsweise Beitragssatz unverändert bleiben. Der Versicherungsnehmer muss spätestens vier Wochen nach dem Wechsel darüber informiert werden.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt kann der Versicherer gewechselt werden?
Der Wechsel ist zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages möglich.
Welche Bedingungen müssen für einen Wechsel des Versicherers erfüllt sein?
Der Wechsel ist nur bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und gleichbleibendem Beitrag beziehungsweise Beitragssatz möglich.
Wann wird der Versicherungsnehmer über den Wechsel informiert?
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen.
Wer darf den Versicherer wechseln?
Die Bevollmächtigte ist berechtigt, den Versicherer zu wechseln.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024