Bei der Privathaftpflicht der DOMCURA darf der Versicherungsvertreter bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis samt dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Zudem gilt er als bevollmächtigt, dem Versicherungsnehmer die vom Versicherer ausgestellten Versicherungsscheine und Nachträge zu übermitteln.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen. Dazu zählen Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis und dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Umgekehrt gilt er auch als bevollmächtigt, dem Versicherungsnehmer die Versicherungsscheine oder Nachträge des Versicherers zu übergeben.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für den Versicherer entgegennehmen?
Er darf Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegennehmen.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich meine Kündigung dem Versicherungsvertreter gegenüber erklären?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024