Wenn ein Vorvertrag im Schadenfall besser abgesichert hätte als die aktuelle Privathaftpflicht, sorgt die Leistungsgarantie der DOMCURA dafür, dass der Versicherungsschutz im Umfang des unmittelbaren Vorversicherers gewährt wird – vorausgesetzt, dieselben Risiken sind versichert, der Vorvertrag bestand mindestens ein volles Versicherungsjahr und die Lücke bis zum neuen Vertrag beträgt höchstens drei Monate. Für die Privathaftpflicht gilt dabei ein Deckungslimit von 250.000 Euro pro Schadenfall.
Hätte im Schadenfall der auf Ihren Namen als Versicherungsnehmer abgeschlossene unmittelbare Vorvertrag nach seinem Deckungsumfang Versicherungsschutz geboten, der vorliegende Vertrag jedoch nicht oder nicht ausreichend, garantiert der Versicherer, dass Versicherungsschutz nach dem Deckungsumfang des angesprochenen Vorversicherers besteht.
Voraussetzungen
Voraussetzung hierfür ist, dass:
- über diesen Vertrag dieselben Risiken versichert sind, wie sie im Vorvertrag versichert bzw. mitversichert waren,
- der unmittelbare Vorvertrag mindestens für ein volles Versicherungsjahr bestanden hat,
- der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorvertrags und Beginn des neuen Vertrages nicht mehr als drei Monate beträgt.
Grenzen
Allgemeine Grenzen
Änderungen des Vorvertrags, die nach dessen Ablauf vorgenommen werden, bewirken keine Erweiterung der Leistungsgarantie.
Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegen. Ausländische Vorversicherungen werden nicht berücksichtigt.
Die Leistungsgarantie findet keine Anwendung, sofern der Versicherer des vorliegenden Vertrages ganz oder teilweise leistungsfrei ist wegen:
- Nichtzahlung des Beitrags,
- Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer,
- arglistiger Täuschung oder Betrug,
- vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Die Leistungsgarantie findet außerdem keine Anwendung, wenn der unmittelbare Vorvertrag vom Vorversicherer gekündigt wurde.
Der Versicherer des vorliegenden Vertrages leistet nicht für Differenzen zwischen den Versicherungssummen bzw. Deckungssummen des Vorvertrags und des vorliegenden Versicherungsvertrags.
Individuelle einzelvertraglich geregelte Vereinbarungen, die nach Vertragsabschluss erfolgen, werden als vorrangig angesehen. Sie können die Leistungsgarantie nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
Einzelvertragliche, tariflich vereinbarte Selbstbehalte, die bei Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Versicherungsnehmer vereinbart wurden, gehen der Leistungsgarantie vor.
Assistance- und sonstige versicherungsfremde sowie vom Versicherungsunternehmen extern zugekaufte Dienstleistungen fallen generell nicht unter die Leistungsgarantie.
Höchstgrenze der von Ihrer Versicherung zu erbringenden Leistung ist generell die im aktuellen Versicherungsvertrag mit der Versicherung vereinbarte Versicherungssumme, unter Berücksichtigung einer ggf. vorhandenen Vorsorgeregelung.
Begrenzungen für die Privathaftpflichtversicherung
Es gilt ein Deckungslimit von 250.000,- Euro für Leistungen aus der Leistungsgarantie. Unter Deckungslimit ist im Rahmen der Leistungsgarantie der pro Schadenfall maximal mögliche Auszahlungsbetrag zu verstehen.
Für Leistungen, die im vorliegenden Vertrag gegen Beitragszuschlag versicherbar sind, gilt die Leistungsgarantie nur dann, wenn diese Leistungen im aktuellen Versicherungsvertrag eingeschlossen wurden.
In folgenden Bereichen besteht über die Leistungsgarantie Versicherungsschutz lediglich im Umfang des bei Ihrer Versicherung bestehenden Vertrags. Die Leistungsgarantie bietet keinen weitergehenden Schutz:
- für geringere oder keine Selbstbeteiligungen,
- für berufliche und gewerbliche Risiken,
- für Glasbruch,
- für außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken.
Nachweispflicht
Bei Antragstellung muss der Vorversicherer inklusive Versicherungsscheinnummer angegeben werden.
Im Schadenfall obliegt die Nachweispflicht für die Anwendung der Leistungsgarantie dem Versicherungsnehmer. Dazu sind dem Versicherer des vorliegenden Vertrages vom Versicherungsnehmer auf Anforderung alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich einzureichen.
Als Nachweis sind der Versicherungsschein, die Allgemeinen Bedingungen sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) des Vorvertrags vorzulegen und die Anspruchsgrundlage zu nennen.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Leistungsgarantie unberührt.
Kündigung
Sowohl Sie als auch der Versicherer des vorliegenden Vertrages können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Kündigt der Versicherer die Leistungsgarantie, haben Sie das Recht, die gesamte Haftpflichtversicherung (Hauptvertrag) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt zu kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgarantie schließt Lücken, die entstehen, wenn Ihr früherer Vertrag im Schadenfall besser abgesichert hätte als der neue: Dann leistet der Versicherer im Umfang des Vorvertrags. Das gilt aber nur, wenn dieselben Risiken versichert sind, der Vorvertrag mindestens ein volles Jahr bestand und höchstens drei Monate zwischen altem und neuem Vertrag liegen. Für die Privathaftpflicht ist die Leistung auf 250.000 Euro pro Schadenfall begrenzt, und für bestimmte Bereiche wie berufliche Risiken, Glasbruch oder Risiken im Ausland gibt es keinen erweiterten Schutz. Den Nachweis muss der Versicherungsnehmer erbringen, und die Klausel kann von beiden Seiten in Textform gekündigt werden.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Leistungsgarantie greift?
Über den neuen Vertrag müssen dieselben Risiken versichert sein wie im Vorvertrag, der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben, und zwischen dem Erlöschen des Vorvertrags und dem Beginn des neuen Vertrages dürfen höchstens drei Monate liegen.
Bis zu welcher Höhe leistet die Leistungsgarantie in der Privathaftpflicht?
Für die Privathaftpflichtversicherung gilt ein Deckungslimit von 250.000 Euro. Das ist der pro Schadenfall maximal mögliche Auszahlungsbetrag im Rahmen der Leistungsgarantie.
In welchen Fällen greift die Leistungsgarantie nicht?
Sie greift nicht, wenn der Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrags, Obliegenheitsverletzung, arglistiger Täuschung oder Betrug oder vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls ganz oder teilweise leistungsfrei ist, oder wenn der Vorvertrag vom Vorversicherer gekündigt wurde. Auch ausländische Vorversicherungen werden nicht berücksichtigt.
Wer muss die Voraussetzungen der Leistungsgarantie im Schadenfall nachweisen?
Die Nachweispflicht liegt beim Versicherungsnehmer. Er muss auf Anforderung unverzüglich alle nötigen Auskünfte und Unterlagen einreichen, insbesondere Versicherungsschein, Allgemeine Bedingungen sowie Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen des Vorvertrags vorlegen und die Anspruchsgrundlage nennen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024