Wer als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst über die DOMCURA Privathaftpflicht abgesichert ist, findet hier die besonderen Regelungen für einzelne dienstliche Risiken: von der gesetzlichen Haftpflicht bei einem bis zu einjährigen dienstlichen Auslandsaufenthalt über Besitz- und Tätigkeitsschäden an Akten, den Verlust dienstlich überlassener Schlüssel bis hin zum Datenschutzrisiko und reinen Vermögensschäden mit klar benannten Ausschlüssen.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht bei vorübergehendem dienstlichem Auslandsaufenthalt bis zu einer Dauer von einem Jahr. Die Leistungen der Versicherer erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt in dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Besitz- und Tätigkeitsschäden
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden an Akten und anderen für die Sachbehandlung in Betracht kommenden Schriftstücken sowie an sonstigen beweglichen Sachen (auch von Dritten), die das Objekt der versicherten Betätigung bilden.
Verlust von Schlüsseln
Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General- und Hauptschlüssel) oder Codekarten. Diese müssen Ihnen zu beruflichen, gewerblichen oder dienstlichen Zwecken überlassen worden sein und sich regelmäßig in Ihrem Gewahrsam befunden haben.
Übernommen werden ausschließlich Kosten:
- für eine notwendige Auswechslung oder Änderung von Schlössern und Schließanlagen
- für die Anfertigung von Ersatzschlüsseln
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z. B. Notschloss)
- für einen notwendigen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde
Dies gilt für eigene, selbstbewohnte oder fremde Räumlichkeiten, für fremde Möbel, Tresore sowie bewegliche Sachen.
Ausgeschlossen bleiben insbesondere Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben (z. B. Diebstahl, Vandalismus).
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden je Schadenereignis beträgt für Sachschäden 30.000,- Euro und ist auf 60.000,- Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Datenschutzrisiko
Versichert ist gesetzliche Haftpflicht wegen materieller sowie immaterieller Schäden aus Verstößen gegen personenbezogene Bestimmungen in Datenschutzgesetzen.
Vermögensschäden
Mitversichert sind Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung
- aus Rationalisierung und Automatisierung
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen
- aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen)
Was bedeutet das konkret?
Für Angehörige des öffentlichen Dienstes gelten mehrere besondere Regelungen: Der Versicherungsschutz gilt auch bei einem vorübergehenden dienstlichen Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr, und Leistungen werden in Euro erbracht. Abgedeckt sind unter anderem Schäden an Akten und anderen dienstlich bearbeiteten Sachen, der Verlust dienstlich überlassener Schlüssel oder Codekarten mit festgelegten Kostenarten und Höchstgrenzen sowie Datenschutzverstöße. Reine Vermögensschäden sind mitversichert, allerdings gilt hier eine umfangreiche Liste von Ausschlüssen.
Häufige Fragen
Bin ich auch bei einem Dienstaufenthalt im Ausland abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht ist bei vorübergehendem dienstlichem Auslandsaufenthalt bis zu einer Dauer von einem Jahr mitversichert. Die Leistungen erfolgen in Euro und gelten als erfüllt, sobald der Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Welche Kosten werden beim Verlust dienstlicher Schlüssel übernommen?
Übernommen werden ausschließlich Kosten für die Auswechslung oder Änderung von Schlössern und Schließanlagen, für Ersatzschlüssel, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss sowie für einen notwendigen Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts. Voraussetzung ist, dass die Schlüssel oder Codekarten Ihnen zu beruflichen, gewerblichen oder dienstlichen Zwecken überlassen wurden und sich regelmäßig in Ihrem Gewahrsam befanden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Schlüsselverlust?
Die Höchstersatzleistung für Sachschäden beträgt je Schadenereignis 30.000,- Euro und ist auf 60.000,- Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt. Folgeschäden aus dem Schlüsselverlust wie Diebstahl oder Vandalismus sind ausgeschlossen.
Sind reine Vermögensschäden mitversichert?
Ja, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind mitversichert. Allerdings gibt es zahlreiche Ausschlüsse, etwa bei planender oder beratender Tätigkeit, Vermittlungsgeschäften, wirtschaftlichen Geschäften wie Anlage-, Kredit- oder Kassenführung, bei bewusstem Abweichen von Vorschriften oder beim Abhandenkommen von Sachen wie Geld und Wertpapieren.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024