Wird bei der DOMCURA Privathaftpflicht ein versichertes Unternehmen veräußert, übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, während sowohl Versicherer als auch Erwerber ein Sonderkündigungsrecht mit Monatsfristen haben. Zudem regeln sich die Beitragshaftung als Gesamtschuldner und die unverzügliche Anzeigepflicht der Veräußerung, deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährden kann.
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Das gilt auch dann, wenn ein Dritter das Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen Verhältnisses übernimmt.
Kündigung
Der Versicherer darf den Versicherungsvertrag gegenüber dem Erwerber kündigen. Dabei gilt eine Frist von einem Monat, und die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief). Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats ausübt, nachdem er von der Veräußerung Kenntnis erlangt hat.
Auch der Erwerber darf den Versicherungsvertrag kündigen, und zwar in Textform. Er kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Kannte der Erwerber das Bestehen der Versicherung zunächst nicht, beginnt die Monatsfrist erst mit dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner. Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform angezeigt werden (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief). Dazu ist entweder der Veräußerer oder der Erwerber verpflichtet.
Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierfür nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bereits bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Ebenso bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung bereits abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Unternehmen den Eigentümer wechselt, geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über – mit allen Rechten und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Monatsfristen kündigen. Bei einem Wechsel während der laufenden Versicherungsperiode haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam für den Beitrag. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform mitgeteilt werden, sonst kann der Versicherungsschutz entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsvertrag, wenn das Unternehmen verkauft wird?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Das gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Kann der Vertrag nach einer Veräußerung gekündigt werden?
Ja. Der Versicherer kann gegenüber dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach Kenntnis von der Veräußerung. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen; dieses Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb bzw. nach Kenntnis vom Bestehen der Versicherung.
Wer muss den Beitrag zahlen, wenn der Übergang mitten in der Versicherungsperiode erfolgt?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam als Gesamtschuldner für den Beitrag. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Beitragszahlung.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht rechtzeitig gemeldet wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dazu nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Kannte er die Veräußerung bereits, bleibt er zur Leistung verpflichtet.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024