Für Lehrer und Erzieher deckt die Privathaftpflicht der DOMCURA gleich mehrere Arten von Ersatzansprüchen ab: Schadenersatzforderungen geschädigter Dritter, Rückgriffsansprüche des Dienstherren sowie Ansprüche des Dienstherren oder eitgebers wegen unmittelbar zugefügter Schäden. So ist geklärt, wer bei einem Schaden welche Forderungen geltend machen kann und wann der Versicherungsschutz greift.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungen:
- Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherungsnehmer
- Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte
- Ansprüche des Dienstherren/Arbeitgebers wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Lehrer und Erzieher erstreckt sich auf drei Arten von Forderungen. Zum einen sind Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherungsnehmer erfasst. Zum anderen sind Rückgriffsansprüche abgedeckt, wenn der Dienstherr einem Dritten einen Schaden ersetzen musste. Ebenso zählen Ansprüche des Dienstherren oder Arbeitgebers wegen unmittelbar zugefügter Schäden dazu.
Häufige Fragen
Welche Ansprüche sind für Lehrer und Erzieher versichert?
Versichert sind Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherungsnehmer, Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte, sowie Ansprüche des Dienstherren oder Arbeitgebers wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden.
Sind auch Forderungen des Dienstherren gegen mich abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst Ansprüche des Dienstherren beziehungsweise Arbeitgebers wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden.
Was gilt, wenn der Dienstherr bereits einem Dritten Schadenersatz geleistet hat?
In diesem Fall sind Rückgriffsansprüche wegen der Schäden abgedeckt, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024