Wer bei DOMCURA in der Privathaftpflicht als Lehrer oder Erzieher abgesichert ist, genießt Schutz für die gesetzliche Haftpflicht bei dienstlichen Verrichtungen aus der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit. Mitversichert sind unter anderem Experimentalunterricht, Klassen- und Schülerreisen, Nachhilfe, Verwaltungsaufgaben sowie Personenschäden aus eitsunfällen von Schülern und Lernenden. Auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst gilt eine Nachhaftung von bis zu fünf Jahren.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht in Ausübung Ihrer dienstlichen Verrichtungen aus der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannten Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher.
Versichert sind Sie und die mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Lehrer oder Erzieher.
Die Versicherungssumme hierfür ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Mitversicherte Risiken
Mitversicherte Tätigkeiten beim Lehrer
Mitversichert sind Schäden:
- aus Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen) sowie aus Erziehung und Aufsichtsführung
- aus Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und aus damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen, Heimen sowie sonstigen Unterkünften
- aus Erteilung von Nachhilfestunden
- aus Tätigkeit als Kantor und/oder Organist
- aus schulischer Verwaltungstätigkeit, gegebenenfalls auch als Leiter der Einrichtung
- aus Schulveranstaltungen, die nicht über den allgemein üblichen Rahmen hinausgehen (z. B. Elternversammlungen, Schulfeste, Schulfeiern)
- aus Sportmassagen als Sportlehrer (nicht Heilmassage)
Mitversicherte Tätigkeiten beim Erzieher
Mitversichert sind Schäden:
- aus Erziehung und Aufsichtsführung
- aus Leitung und/oder Beaufsichtigung von erzieherisch anvertrauten Kindern bei Ausflügen und aus damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen, Heimen sowie sonstigen Unterkünften
- aus der Tätigkeit als Kantor und/oder Organist
- aus der erzieherischen Verwaltungstätigkeit, gegebenenfalls auch als Leiter der Einrichtung
- aus Veranstaltungen, die nicht über den allgemein üblichen Rahmen hinausgehen (z. B. Elternversammlungen, Feste, Feiern)
Mitversicherung von Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Lernenden
Mitversichert ist die Haftpflicht wegen Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Kindern, Schülern, Lernenden und Studierenden.
Dienstbeendigung und Nachhaftungsversicherung
Mit Beendigung der Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher erlischt die Diensthaftpflichtversicherung; die Privathaftpflichtversicherung bleibt bestehen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch auf Schäden aus der bisherigen Tätigkeit, die bis zu 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst eintreten (Nachhaftungsversicherung).
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht, die aus der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit als Lehrer oder Erzieher bei dienstlichen Verrichtungen entsteht. Neben dem Versicherungsnehmer sind auch mitversicherte Personen in dieser Eigenschaft abgesichert. Mitversichert sind zahlreiche typische Tätigkeiten – etwa Unterricht, Ausflüge, Nachhilfe, Verwaltung oder Veranstaltungen – sowie Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Lernenden. Endet die Tätigkeit, erlischt die Diensthaftpflicht, doch für Schäden aus der bisherigen Tätigkeit besteht noch bis zu fünf Jahre nach dem Ausscheiden Schutz.
Häufige Fragen
Welche Tätigkeiten eines Lehrers sind hier mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen), Erziehung und Aufsichtsführung, Leitung und Beaufsichtigung von Schüler- oder Klassenreisen und Schulausflügen samt Unterkünften, Nachhilfestunden, Tätigkeit als Kantor und/oder Organist, schulische Verwaltungstätigkeit (auch als Leiter), übliche Schulveranstaltungen sowie Sportmassagen als Sportlehrer (nicht Heilmassage).
Bin ich nach dem Ausscheiden aus dem Dienst noch versichert?
Ja. Mit Beendigung der Tätigkeit erlischt zwar die Diensthaftpflichtversicherung, die Privathaftpflichtversicherung bleibt jedoch bestehen. Für Schäden aus der bisherigen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz, wenn sie bis zu 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst eintreten (Nachhaftungsversicherung).
Sind Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Schülern abgedeckt?
Ja, mitversichert ist die Haftpflicht wegen Personenschäden aus Arbeitsunfällen von Kindern, Schülern, Lernenden und Studierenden.
Wer ist neben mir noch versichert und wie hoch ist die Versicherungssumme?
Versichert sind Sie und die mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Lehrer oder Erzieher. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024