Die Privathaftpflicht von DOMCURA erweitert im Komfort-Schutz die gesetzliche Haftpflicht als Haus-, Wohnungs- oder Grundbesitzer innerhalb Europas: mitversichert sind unter anderem bis zu fünf separate Garagen oder Stellplätze, die Vermietung von Wohnungen, Ferienwohnungen und Zimmern mit Frühstück, ein Klein- oder Schrebergarten, eigene Bauarbeiten bis 500.000 Euro Bausumme sowie unbebauter Grundbesitz bis 5.000 Quadratmeter. Zusätzlich gelten Regelungen zu Mietsachschäden mit klaren Höchstersatzleistungen.
Versichert ist zusätzlich Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus-, Wohnungs- oder Grundbesitzer innerhalb Europas im nachfolgenden Umfang:
Separate Garagen oder Stellplätze
Sie sind Inhaber (z. B. Eigentümer oder Mieter) von
- 5 separaten Garagen oder
- 5 separaten Stellplätzen.
Vermietung von Immobilien
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung
- einer Wohnung
- einer Einliegerwohnung, wenn Sie die andere daran angrenzende Wohnung selbst bewohnen
- einer Ferienwohnung
- eines Wochenend- oder Ferienhauses
- auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierter Wohnwagen.
Mitversichert sind die den vorgenannten Immobilien zugehörigen Garagen/Stellplätze, Gärten, Schwimmbäder, Teiche und Biotope oder sonstige Anlagen, wie z. B. Spielplätze, Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze und dergleichen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Zimmern an Urlauber mit Abgabe von Frühstück. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass
- nicht mehr als 8 Betten an Feriengäste vermietet werden,
- keine gewerbsmäßige Fremdenpension unterhalten wird,
- zur Bedienung der Gäste kein Personal eingestellt ist.
Mitversichert sind die den vorgenannten Immobilien zugehörigen Garagen/Stellplätze, Gärten, Schwimmbäder, Teiche und Biotope oder sonstige Anlagen, wie z. B. Spielplätze, Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze und dergleichen.
Vermietung von Klein- oder Schrebergarten
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung eines Klein- oder Schrebergartens.
Bauherr von eigenen Bauarbeiten
Sie führen als Bauherr oder Unternehmer private Bauarbeiten an Ihrer versicherten Immobilie (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- oder Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 500.000,- Euro (inklusive Eigenleistungen) je Bauvorhaben aus.
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht
- der Familienangehörigen aus der Wahrnehmung Ihrer Pflichten als Bauherr
- der im Rahmen der Selbsthilfe unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit tätigen Personen bei der Ausführung von Bauarbeiten in eigener Regie
- aus dem Besitz und Gebrauch von Baumaschinen, Baugeräten und Gerüsten.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Grundbesitz
Sie sind Besitzer von ausschließlich im Inland gelegenen unbebauten Grundstücken mit einer Fläche von insgesamt maximal 5.000 Quadratmetern, sofern sie nur privat genutzt werden.
Wenn die genannte Anzahl der Einheiten überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)
Versichert sind zusätzlich Mietsachschäden im nachfolgenden Umfang:
Schäden und Verlust an beweglichen Einrichtungsgegenständen
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden je Schadenereignis beträgt die für Sachschäden genommene Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. Ein Selbstbehalt hierfür ist nicht vereinbart.
Schäden an sonstigen beweglichen Sachen und medizinischen Geräten
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet, geliehen wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages waren.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden
- an Kraftfahr-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- an Schmuck- und Wertsachen, auch Geld,
sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden je Schadenereignis beträgt 50.000,- Euro. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Was bedeutet das konkret?
Über die Grundabsicherung hinaus schützt Sie diese Erweiterung als Haus-, Wohnungs- oder Grundbesitzer in Europa bei besonderen Privatrisiken. Dazu zählen etwa bis zu fünf separate Garagen oder Stellplätze, die Vermietung von Wohnungen, Ferienwohnungen und Zimmern mit Frühstück, ein Klein- oder Schrebergarten, eigene Bauarbeiten bis zu einer bestimmten Bausumme und unbebaute Grundstücke bis zu einer festgelegten Fläche. Ergänzend sind Mietsachschäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen mitversichert, wobei bestimmte Gegenstände ausgenommen sind und feste Höchstersatzleistungen gelten.
Häufige Fragen
Sind vermietete Ferienwohnungen über die Erweiterung abgedeckt?
Ja. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung unter anderem einer Ferienwohnung sowie eines Wochenend- oder Ferienhauses, jeweils samt zugehöriger Anlagen wie Garagen, Gärten oder Zugängen.
Bis zu welcher Bausumme sind eigene Bauarbeiten mitversichert?
Private Bauarbeiten an Ihrer versicherten Immobilie sind bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro je Bauvorhaben mitversichert, inklusive Eigenleistungen. Der Schutz entfällt jedoch, wenn Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag besteht.
Welche Voraussetzungen gelten für die Vermietung von Zimmern an Urlauber?
Es dürfen nicht mehr als 8 Betten an Feriengäste vermietet werden, es darf keine gewerbsmäßige Fremdenpension betrieben werden und zur Bedienung der Gäste darf kein Personal eingestellt sein.
Welche Schäden an gemieteten Sachen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an Kraftfahr-, Luft- und Wasserfahrzeugen, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sowie Schäden an Schmuck- und Wertsachen einschließlich Geld und alle daraus folgenden Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung für sonstige bewegliche Sachen beträgt 50.000 Euro je Schadenereignis.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024