Die Domcura Privathaftpflicht schließt die Zimmervermietung im Eigenheim unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz ein – etwa bei einer Begrenzung auf höchstens acht Betten. Hier erfährst du, welche Bedingungen dabei gelten und wann kein Versicherungsschutz besteht.
Für die Zimmervermietung im Eigenheim gelten folgende Bedingungen:
- Max. 8 Betten
- keine gewerbsmäßige Fremdenpension
- kein Personal zur Bedienung von Gästen
Was bedeutet das konkret?
Wer im eigenen Zuhause einzelne Zimmer an Gäste vermietet, kann dies im Rahmen der Privathaftpflicht abgedeckt haben. Voraussetzung ist, dass die Vermietung im überschaubaren Rahmen bleibt: Es dürfen nur bis zu acht Betten bereitgestellt werden, es darf sich nicht um eine gewerbsmäßige Fremdenpension handeln und es darf kein Personal zur Bedienung der Gäste beschäftigt werden.
Häufige Fragen
Wie viele Betten sind bei der Zimmervermietung höchstens erlaubt?
Es sind höchstens 8 Betten zulässig.
Ist eine gewerbsmäßige Fremdenpension mitversichert?
Nein, eine gewerbsmäßige Fremdenpension ist von den Bedingungen ausgenommen.
Darf ich Personal zur Bedienung der Gäste beschäftigen?
Nein, es darf kein Personal zur Bedienung von Gästen eingesetzt werden.
Ist die Zimmervermietung im Eigenheim grundsätzlich versichert?
Die Zimmervermietung im Eigenheim ist versichert, sofern höchstens 8 Betten bereitgestellt werden, es sich nicht um eine gewerbsmäßige Fremdenpension handelt und kein Personal zur Bedienung von Gästen beschäftigt wird.