Wie lange ein DOMCURA-Vertrag in der Privathaftpflicht läuft und wann er endet, hängt von der im Versicherungsschein festgelegten Laufzeit ab: Bei mindestens einem Jahr verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird, während kürzere Verträge automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt enden. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit in Textform kündigen, der Versicherer mit drei Monaten Frist zum Ablauf – und beim dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses endet der Vertrag insoweit ebenfalls.
Der Vertrag wird für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Bei mehrjährigen Verträgen ist eine Kündigung jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf möglich.
Für die Wirksamkeit seiner Kündigung ist der vom Versicherungsnehmer angegebene Zeitpunkt maßgeblich, frühestens jedoch der Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Die Kündigung ist zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder zum Ablauf jedes darauffolgenden Jahres möglich.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig vor Ablauf gekündigt wird. Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr enden dagegen von selbst, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Versicherungsnehmer kann grundsätzlich jederzeit in Textform kündigen, bei mehrjährigen Verträgen erstmals zum vereinbarten Ablauf; der Versicherer kann mit drei Monaten Frist zum Ablauf kündigen. Entfällt das versicherte Interesse dauerhaft, endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Privathaftpflichtvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr. Diese Verlängerung entfällt, wenn einer der Vertragsparteien vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Wie kann ich als Versicherungsnehmer kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann jederzeit kündigen, bei mehrjährigen Verträgen jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief. Maßgeblich ist der angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Versicherer?
Der Versicherer kann mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder zum Ablauf jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024