Bei der Privathaftpflichtversicherung von DOMCURA garantiert der Versicherer, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen von den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlenen aktuellen Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers abweichen. Damit ist sichergestellt, dass die vertraglichen Regelungen im Vergleich zum GDV-Standard nie zum Nachteil des Kunden ausfallen.
Der Versicherer garantiert dem Versicherungsnehmer Folgendes: Die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen weichen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellen Bedingungen (Stand Mai 2020) ab.
Zu den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen zählen zum Beispiel:
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung
- vereinbarte Besondere Bedingungen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass die Bedingungen dieses Vertrags gegenüber den vom GDV empfohlenen Standardbedingungen nur zugunsten des Versicherungsnehmers abweichen. Als Vergleichsmaßstab gilt der Stand Mai 2020. Nachteilige Abweichungen vom GDV-Standard sind damit ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wovor schützt die GDV-Basis-Garantie den Versicherungsnehmer?
Sie garantiert, dass die vereinbarten Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den vom GDV empfohlenen aktuellen Bedingungen abweichen.
Welcher Stand der GDV-Bedingungen dient als Vergleichsmaßstab?
Als Maßstab gelten die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen aktuellen Bedingungen mit Stand Mai 2020.
Welche Bedingungen fallen unter diese Garantie?
Dazu zählen zum Beispiel die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung sowie vereinbarte Besondere Bedingungen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024