Im TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser kann eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenverursachung Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so wird sich der Versicherer nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit berufen.
Die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten sowie die Bestimmungen über deren Verletzung bleiben hiervon unberührt
Im TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser erfolgt der Übergang von Ersatzansprüchen unter bestimmten Bedingungen.
Bis zu einer Entschädigungsgrenze von 50.000,- Euro wird sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Erst nach Überschreitung dieses Betrages wir der Versicherer für den darüberhinausgehenden Teil des Schadens eine entsprechende Verhältniskürzung vornehmen.