Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser umfasst die Entschädigung bei Leerstand von Gebäuden gemäß den Versicherungsbedingungen.
Ganz oder teilweise leerstehende Gebäude sind nur zum Zeitwert (§ 13 Nr. 1 b)) versichert. Dies gilt nicht für Neubauten und kernsanierte Gebäude.
Als teilweise leerstehend gilt ein Gebäude, wenn es zum Schadenzeitpunkt zu weniger als 30 %, bezogen auf die vorhandenen Wohnund Gewerbeeinheiten, genutzt wird. Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft entwertet sind, gilt der gemeine Wert (§ 13 Nr. 1 c) und § 14 Nr. 3)).
Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten, für die kein ordnungsgemäßer Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten als leerstehend.
Der Versicherungsschutz zum Neubauwert (§ 13 Nr. 1 a)) bleibt jedoch erhalten, wenn der Versicherungsnehmer glaubhaft nachweist, dass bei leerstehenden Gebäuden bzw. Wohneinheiten mit einer Renovierung kurzfristig begonnen wird. Ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten gilt nicht mehr als kurzfristig.
Die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften gemäß § 18 bleiben hiervon unberührt.