Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser regelt die Entschädigung bei Widerspruch gegen eine Beitragsanpassung gemäß den Vertragsbedingungen.
Widerspricht der Versicherungsnehmer einer Erhöhung des Beitrages (§ 13 Nr. 2 c)), die vor Eintritt des Versicherungsfalles hätte wirksam werden sollen, wird die Entschädigung, nach Anrechnung einer eventuell vorliegenden Unterversicherung (siehe Nr. 5), in dem Verhältnis gekürzt, wie sich der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag verhält, den der Versicherungsnehmer ohne Widerspruch gegen jede seit Vertragsbeginn erfolgte Anpassung zu zahlen gehabt hätte.