Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser berücksichtigt die Mehrwertsteuer bei der Entschädigungsberechnung von versicherten Schäden.
a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (§§ 10 und 11) und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (§ 12) gilt a) entsprechend.