Der TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser deckt Kosten durch Vermüllung nach Auszug von Messies oder Mietnomaden ab.
a) Versichert sind die erforderlichen und tatsächlich anfallenden Kosten nach dem Auszug von Messies oder Mietnomaden mit Vermüllung, um den Zustand der versicherten Sachen vor Eintritt des Versicherungsfalles wiederherzustellen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für die unmittelbar aus der Vermüllung entstandenen Aufräum- und Müllentsorgungskosten sowie die danach anfallenden Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten.
Nicht versichert sind anderweitige Kosten, wie z. B. die Reparatur und Instandsetzung von Schäden an den versicherten Sachen oder das Öffnen der betroffenen Wohnung durch einen Schüsseldienst.
b)
aa) Messie ist eine unter Vermüllungssyndrom leidende Person, die zwanghaft Gegenstände mit fraglichem Nutzwert sammelt und hortet. Dies führt im Extremfall zu einer Vermüllung des gesamten Wohnbereichs.
bb) Mietnomade ist ein Mieter, der von vornherein nicht die Absicht hat, die vereinbarten Mietzahlungen zu entrichten. Der Auszug aus der Wohnung erfolgt meistens erst nach einer polizeilichen Anzeige, einer Räumungsklage oder überstürzt, ohne die Mietschuld zu begleichen. Oft hinterlässt er dabei eine vermüllte Wohnung.
c) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Mietnomaden unverzüglich wegen Betrugs nach § 263 StGB bei der Polizei anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, hat der Versicherer folgende Rechte: Er kann unter den in B1 § 18 Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
d) Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur in dem Umfang, in dem kein Schadenersatz aus einer hinterlegten Kaution erlangt werden kann.
e) Es gilt eine Wartezeit von 6 Monaten (Karenzzeit). Die Wartezeit beginnt zu dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), frühestens jedoch mit dem Eingang des Antrags beim Versicherer.
f) Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.