Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser übernimmt die Kosten für die Beseitigung umgestürzter oder abgeknickter Bäume.
Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Feuer oder die Gefahr Sturm/Hagel versichert ist, die notwendigen Aufwendungen für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen inkl. Stumpf auf dem Versicherungsort,
- die durch Brand/Blitzschlag (siehe § 2 Nr. 1) oder Sturm/Hagel (siehe § 4 Nr. 1 a)) umgestürzt sind,
- deren Stämme durch Brand/Blitzschlag (siehe § 2 Nr. 1) oder Sturm/Hagel (siehe § 4 Nr. 1 a)) abgeknickt sind,
- die durch Brand/Blitzschlag (siehe § 2 Nr. 1) oder Sturm/Hagel (siehe § 4 Nr. 1 a)) so beschädigt sind, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist oder
- die auf behördliche Anordnung nach einem Brand/Blitzschlag (siehe § 2 Nr. 1) oder Sturm/Hagel (siehe § 4 Nr. 1 a)) entsorgt werden müssen.
Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Der TOP Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser deckt die Beseitigung umgestürzter oder abgeknickter Bäume bei versicherten Schäden ab.
Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Feuer oder die Gefahr Sturm/Hagel versichert ist, die notwendigen Aufwendungen für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen auf dem Versicherungsort,
- die durch Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2022-Top) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2022-Top) umgestürzt sind,
- deren Stämme durch Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2022-Top) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2022-Top) abgeknickt sind oder,
- die durch Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2022-Top) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2022-Top) so beschädigt sind, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist oder
- die auf behördliche Anordnung nach einem Brand/Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2022-Top) oder Sturm/Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2022-Top) entsorgt werden müssen.
Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.