Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser definiert versicherte Sachen wie Gebäudebestandteile, Gebäudezubehör und den Versicherungsort.
a) Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
b) Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben.
c) Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
d) Als Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
e) Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Hierzu gehören auch angrenzende Flurstücke, auf denen sich die in Nr. 1 a) genannten Garagen/Carports, Nebengebäude, Gebäude-/ Grundstücksbestandteile und das Gebäudezubehör befinden. Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem/den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.
Ebenfalls als Versicherungsort gelten die dem Versicherungsgrundstück zugerechneten Gemeinschaftsflächen, auch im Umkreis von 500 m (Luftlinie) außerhalb des Versicherungsgrundstückes